Osr Lti^okgsssksnf^urk vs^lzurgt ^ftzsitzkrsilisit vncl ^flzsik^isclsn Neben der Ehr«, dem Leben und der Freiheit de» Menschen ist die ArHeit straft ohne Zweifel fem wichtigste» Rechts» gut. Während unter früheren Anschauungen jeder Mensch mit seiner Arbeitskrast tun tonnt«, war «r wollte, hat in einem nationalsozialistischen Staatswesen jeder Volksgenosse di« Pflicht, körperlich und geistig fürdieNationzu schassen. Di« Summ« aller Einz«lard«itsträfte macht die G«famtarb«it»traft d«, Volte» - au», di« durch das n«u« deutsche Etrasgesehbuch, dessen erster Entwurf seit geraumer Zeit vorliegt, in den Mittelpunkt , der Schutzmaßnahm«» gestellt wirb. Di« amtlich« Etrasr«chtslommifsion hat den Ab- < - schnitt, der die strafbaren Handlungen gegen die deutsche Arbeits trast genau bezeichnet, in fünf Unterabschnitt« geteilt, und zwar in: 1. Angriffe auf dl« völkisch« Pflicht zur Arbelt. 8. Angriffe aus di« Substanz der nationalen Arbeitskraft. 3. Angrisse aus di« Ard«itsfr«iheit. 4. Beeinträchtigung der Arb«itsg«l«genh«it. 5. Störung des Arbeit»fri«d«ns. » Die Pflicht des Deutschen zur Arbeit erhält ihren sinn fälligsten Ausdruck durch den Reichsarbeitsbienst, mit dem sich der erste Unterabschnitt beschäftigt. Wer ben Arbeits dienst össentlich und böswillig verhöhnt oder seine Einrichtungen verächtlich macht, wer össentlich zur Verweigerung des Arbeits dienstes anreizt oder aussorbert, ist nach dem neuen Strafgesetz mit Gefängnis zu bestrafen. Strafen drohen auch denen, die versuchen, di« Manneszucht im Arbeitsdienst zu untergraben oder andere von der Leistung des Arbeitsdienstes abhalten. Da da» Gesetz jeden einzelnen Volksgenossen als 'Utträger der Arbeitskraft der Nation betrachtet, haben auch die Arbeits scheuen, die sich weigern, ihnen zugewiesene angemessene Arbeit zu verrichten, Strafe zu erwarten. Gleichsalls unter Straf« stehen Landstreicherei, Bettelei, das Aus schicken von Kindern zum Betteln, sowie jeder Müßig gang, der (in Verbindung mit Spiel und Trunk) die Mög lichkeit eines normalen Unterhaltes ausschließt. Unter strafbaren Angriffen aus di« Substanz der natio nalen Arbeitskraft versteht das neu« Gesetz u. a. geschäftsmäßige Versuche, Deutsch« zur Auswand«rung zu ver- l«it«n und das schwere Delikt des Auswanberungs- b «trug es. Als Angriss aus die Substanz der nationalen Arbeitskrast wird (ein völlig neuer Gesichtspunkt) auch jede Beschädgiung, Außer-Tätigteitfetzung, Unbrauchbarmachung usw. einer dem Schutze des Lebens ober der Gesundheit von Menschen dienenden Vorrichtung angesehen, wenn dadurch ein« erhebliche Gesahr für das Leben, die Gesundheit oder die Arbeitskrast eines andern herbeigeführt wird. Für besonder» schwere Fälle ist (an Stelle der Gefängnisstrafe) Zuchthausstrafe vorgesehen. Unterbunden wird künftig auch die U«b tr änst r«ngung von Frauen, Jugendlich«» und Kindern. Wucherische Ausbeutung ber Arbeitskraft, b«r Lohnwucher, wird ebensalls unter Strafe gestellt, im Gegensatz zum alten Strasgesetz, da, nur bei gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Ausbeutung Strafen vorsah. Gefängnis bzw. Zuchthaus droht dem, der dem Arbeiter für seine Arbeit «ine Gegenleistung gewährt, die im ausfälligen Mißverhältnis zur Art und Dauer der Arbeitsleistung steht. Zur Vetant- wortung gezogen wird ferner leder, der Arbeltspapiere mit Merk malen versieht, die b«n Zw«ck haben, den Betrossenen in einer aus dem sonstigen Inhalt der Arbeitspapiere nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen, oder wer sittenwidrig mit anderen Ab reden dahin trifft, ein Gefolgschaftsmitglied von irgendwelchen Arbeitsplätzen ouszufchiießen (Führung sogenannter schwarzer L i st« n). Mit d«r Sicherung d«r Arb«itsg«t«g«nh«it (der Grundgedanke des Gefetze» zum Schutz der nationalen Arbeit!) befaßt sich der Gesetzentwurf eingehend. Der Staat wird nicht dulden, baß Betrjebe durch Verschwendung von Betriebsmitt«ln zum Erliegen gebracht werden und dadurch die wirtschaftlich« Existenz der Gesolgschastsmit- glieber auss Spiel gesetzt wirb. Wer durch Denunzia tionen den Arbeitsplatz «in«» Kameraden gefährdet ober feinen Betriebssührer verleumdet, macht sich strafbar. Für „Kampjmaßnahmen", die einen Streit im Gefolg« haben, ist im neuen Deutschland, da, die Arbeit und die Ar beitstraft unter den Schutz des Staates stellt, selbstverständlich ebenfalls «ein Platz mehr. Aufreizung und H«tz« zum Streik werden deshalb ebenso unter Strafe gestellt, wie bi« unfruchtbaren Nörgeleien der ewigen Oueru- lanten, die heut« noch glauben, sich außerhalb der Volks gemeinschaft stellen zu können. - Der Gesetzentwurf schließt mit ben Worten: Nach dem Wunsche der Kommission soll in dem neuen Strafgesetzbuch gerad« dieser Abschnitt über den Schutz d«r Ard«itstraft wi« lein anderer da» Antlitz d«, n«u«n Staat«, tragen. Gerade durch ihn soll klar zum Ausdruck kommen, daß der deutsche Arbeiter, der sein« Kraft d«r Nation zur Verfügung stellt, der sich nicht scheut vor körperlichem Einsatz, der im Arbeitstamps selbst fein Leben zu opfern bereit ist, al, wich - tigfte» Glied b«» nationalsozialistisch«» Staat«» gilt und daß in lhm di« Kraft und da» Fort- l«ben ber Nation verkörpert ist. Ein Staat, der die Arbeltskraft de, Nation erhält und stärkt, b«r«tt«t ditf«rdtnW«gti,dit Zutuns«. Ei» Zchr Soziale WeumWe Di« in d«n Tttuhänberbezirken errichteten Sozial«« Ehrengericht« arbeiten jetzt «in Jahr. In einem Ouer- fchnitt durch die soziale Ehrengerlchtsbarkelt erklärt Tlau» Norden in „Arb«it»r«chtundVolt»tu m", da» bi,- her im vollen Wortlaut rund fünfzig Entscheidungen ber sozialen Ehrengericht« und sechs Entscheidungen des Reichsehrengerichts- hoss vorliegen. Nur in einem Falle richtete sich da» ehrengericht- liche Versahren gegen ein Gesolgschastsmitglied, da, wegen un zulässiger Eingriffe in di« Betriebsführung mit eine« Verweil bestrast wurde. In allen übrigen Fällen waren es Handlungen von Betriebsführern und Aufsichtspersonen, die zu ein«r ehren gerichtlichen Bestrafung führten: Mißhandlungen in 13 Fällen, Beschimpsungen In 7 Fällen, Angrisse aus di« Ehr« weiblicher Gesolgschastsongehöriger in 4 Fällen, untertarisliche Lohn zahlung und unzulässige Mehrarbeit in 9 Fällen, umzureichend» Wohnung und Untertunst in S Fällen sowie in je einem Fall« Nichtgestellung von Fuhrwert sür eine Krankenhausübersührung, unterlassene Lohnzahlung insolge liederlichen Lebenswandel» de» Betriebssührer», verspätete Lohnzahlung und Urlaubsverweige rung. Nichtabsubrung von Sozialabgaben, Verabreichung ver dorbener Kost usw. Die verhängten ehrengerichtlichen Strasen waren Ver-, Warnung in Z Fällen, Verweis in 7 Fällen, Gelbstraf« in 21 Fällen, Aberkennung ber Betriebssührereigenschaft in 15 Fällen und Entfernung vom Arbeitsplatz in 3 Fällen. uncl nickt c!ls !sslisc!is ksti'svung! Wililsi-oi-ksit im l.sls!aol Innsn^ciclf Wenn die grauen Herbst- wolten über unsere Stadt ziehen und es in den Stra ßen kalt und ungemütlich wird, dann stehen wieder viel« un serer heute noch erwerbslosen Kameraden vor der Frage, wo sie in den winterlichen Monaten die warm», schützende Stube finden. Die Tage, wo man in den besonnten An lagen seinen Skat „drosch" und seine Plauberstunbe hielt, sind vorüber: und nicht jeder Mensch taugt dazu, den Bank platz in der Sonne mit dem einsamen Sitz in den meist ungeheizten Logis zu ver tauschen Aber nicht die geheizt« Stub« und das Verweilen unter Menschen allein ist e», um das sich unser Erwerbsloser in diesen Monaten sorgt. Im stärkeren Maße ist es der Hunger nach Betätigung, die Sehnsucht nach Lebensinhalt, die das Alleinsein quälend machen und die Tage der Untätigkeit mit Verzweislung ersüllen. Un serem Arbeitslosen in dieser Lebensnot beizustehen und ihm di« Möglichkeiten zu bieten, sich zu unterhalten und weiterzubilden: es ist eine Arbeit — wie man sagen möchte — „des Schweißes der Edlen wert". Die Geschichte des Lesesaals Hamburg-Innenstadt dieser für ganz Deutschland einzigartigen geistigen Betreuungsstätte sür die Erwerbslosen. Ist unseren Lesern bereits hinlänglich bekannt. Im systematischen und von schöpferischen Impulsen «rsülll«n Aufbau haben ber Leiter, Dr. Schweer, und die getreue Schar seiner unbekannten Helfer dieses Werk geschossen, das im Januar 1932 mit 3lZ Lesern und 4 Helsern in einem kleinen Raum ber ehemaligen Norddeutschen Bant ins Leben trat. Nahezu ohne Mittel wuchs der Lesesaal in seinem Raum, seinem geistigen Nahrungssloss und seiner Einrichtung von Monat zu Monat. Die rapide Zunahme ber Besucherzahlen bewies die Berechtigung und Notwendigkeit dieser Form einer seelischen und geistigen Fürsorge. Wir wollen die Bedeutung des Lesesaals an ben Zahlen de» Jahres 19Z4 deutlich machen: Im vergangenen Jahre wurde nach ber Hausstatistik eine Gesamtbesucherzahl von 558 t)12 Per sonen gezählt, was einen Monatsdurchschnitt von 46 501 Be suchern ausmacht. Die berufliche Schichtung ber Besucherschaft gliedert sich wie folgt: Von hundert Lesern waren im Juli 193 t rund 28 Arbeiter, 26 Kaufleute und kaufmännisch« Angestellte, 22 Handwerker, 6 Techniker, 6 Renter, 5 Seeleute, 5 frei« Berufe und 0,3 Akademiker. — Die Alt«rs stufung der Lef«r si«ht im gleichen Monat so aus: von 20 bis 29 Iahren 16,8 Pro zent. von 30 bis 39 Iahren 23,2 Prozent, von 40 bis 49 Iahren 18,4 Prozent, von 50 bis 59 Iah ren 22,8 Prozent und über 60 Jahr« 18,8 Prozent. Hier wirb auf den ersten Blick dl« stark« Betei ligung älttrer Erwerbs loser sichtbar. Sie ist die Folg« der stetig abnehmenden Arbeits losigkeit, die vorerst vorwiegend di« jüngeren Jahrgänge vom Ar beitsmarkt nimmt. Der geistigen Beschäftigung und Unterhaltung dienen neben einer großen Zahl Zeitungen, Zeitschrif ten unb Fachzeitungen die gewal tigen Bücherbestände ber sorgsam geführten Bibliothek. Hier betrug die Gesomtausleihe im ver gangenen Jahre rund 76 544 Bände, wa» einem Durchschnitt von monatlich 6379 und täglich 245 Bänden gleichkommt. Für den Leser stehen große, helle Leferäume zur Versügung, die mit soliden Möbeln ausgestattet sind. Ein besonderes Interesse finden hier auch die Lexika und Nachschlagewerke. Aber auch hier bleibt der unkundige Leser sich nicht selbst überlassen, immer stehen Kameraden ihm mit Rat und Hinweisen zur Seite. Be sonder« Pslege findet das nationalsozialistische Schrifttum; am eindringlichsten kommt es dadurch zum Ausdruck, daß das Werk unseres Führers „Mein Kamps" immer noch das am meisten begehrt« Buch ist. Im Winterhalbjahr geht wieber das Streben dahin, den Besuchern lebendige Unterhaltung zu bieten, soweit sich Veranstaltungen aus räumlichen Gründen durchsühren lassen. Unb hier verdient erwähnt zu werden, daß sich unsere Künst ler und Wissenschaftler immer bereitsanden, ihren erwerbslosen Kameraben zu dienen, sobald der Ruf an sie erging. Da aber bei der geistigen auch die leibliche Kost nicht zu kurz kommen darf, hat der Lesesaal seinen Räumen eine Gemeinschaftsküche und einen Erfrischungsraum angegliedert, deren Umsatzzahlen wahrhaft für sich sprechen: So wurden im Jahre 1934 insgesamt 243 880 Mittagessen zu je 30 Psennigen, 62 43k Suppen zu je UI Pfennigen und 134 814 Süßspeisen ausgegeben. Der Ersrischlngsrauin verabsolgte im gleichen Zeitraum 260 000 Tassen Bohnenkassee ju je 5 Pfenni gen, 34 412 Liter Vollmilch und 131000 Rundstücke. Gemein schaftsküche und Ersrischungsraum «halten keinerlei Zu' schösse. Sie müssen sich selbst erhalten, was wiederum ein ehrenwertes und großes Verdienst des Oekonomen Sörens ist, der seit Iahren unermüdlich für das gute Werk strebt. Rund 80 Mitarbeiter beschäftigt der Lesesaal Innenstadt zur Bewältigung seiner großen Arbeit, von denen 11 pflichtver sicherte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlt werden. Da neben wirken 25 Fürsorgearbeiter, 27 Unterstützungsarbeiter und Arbeiterinnen und 16 sreiwiilige Helfer mit am guten Werk. Die Leitung des Lesesaals arbeitet in enger Verbindung mit der NS-Volkswohlsahrt und dem Winter-Hilsswerk. Die sührenben Persönlichteilen von Partei und Regierung lassen dem Wert alle mögliche Unterstützung zuteil werben. Aber auch Verbände, Firmen, Vereine und Privatpersonen tragen ihr gutes Scherf lein bei. In seinem neuen Heim, Alter Wall 79, im Haus« des ehemaligen Correspondenten, geht unser Lesesaal Innenstadt, vom tatkräftigen Willen feines Leiters und der kameradschaft lichen Hilfe seiner Mitarbeiter beseelt, dem Winter entgegen. Ein« Heimstatt des echten deutschen Sozialis mus ist dieses Saus, dessen freundlich geössnete Türen jeden Volksgenossen gastlich ausnehmen, ber in diesem Jahre noch nicht de» Glückes teilhaftig wurde, wieder in Lohn unb Brot zu kommen. «do».: «och. ^ ^.> 6 MW»?. <"55. » Kündigung bei Einstellung alter Kämpfer Das Lanbesarbeitsgericht Krefeld hat sich ln einer Entscheidung mit der Frage befassen müssen, ob eine Kün digung langjähriger Angestellter bei Einstellung alter Kämpser zulässig ist. In dem vorliegenden Falle mußte die Kündigung nach den persönlichen Verhältnissen des klagenden Arbeitnehmers als unbillig hart bezeichnet werden. Der Erfolg ber Kündi gungswiderrufsklage hing davon ab, ob die Kündigung durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt war. Es wurde festgestellt, daß in der Zeit der Entlassung des Klägers noch Neuein stellungen ersolgten, u. a. auch alte Kämpfer der Partei. Zu der Frage, ob diese Tatsache eine Kündigung des Kläger» rechtfertige, sührte das Gericht aus: Sowit im übrigen alte Kämpfer der Partei eingestellt worden sind, handelte di« Be klagte selbstverständlich pflichtgemäß. Ihre Verpflichtung zur Einstellung alter Kämpfer ging aber keinesfalls so weit, baß sie elfte von ihrem dafür langjährige Angestellte von ihrem Arbeitsplatz entsernen unb der Arbeitslosigkeit preisgeben sollte. Sie war durchaus in der Lage, den Kläger an einem für ihn geeigneten Arbeitsplatz weiter zu beschästigen. Die Kündigung war also keineswegs durch Belriebsnotwendigkeiten bedingt. Zuläfsigkeit einseitiger Kllndigungsklauseln Bei Dienstverträgen, die auf Lebenszeit g«» schlössen werden, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch ein Kündi gungsrecht des Dienstverpflichteten nach Ablauf von 5 Iahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Das Reichsarbeitsgericht hatte sich kürzlich mit der Frag« zu befassen, ob es, abgesehen von dieser Bestimmung, überhaupt zulässig sei, in Dienstverträgen, die aus Lebensdauer abgeschlossen werden, einseitig dem Gesolgschaftsangehörlgen da» Recht einzuräumen, den Vertrag mit einer bestimmten Frist zu kün digen, während umgelehrt sür den Betriebsführer ber Dienst vertrag unkündbar fein soll. Da» Reichsarbeitsaericht hat «in« derartige Bestimmung für zulässig erklärt. Es widerspreche nicht dem Rechtsempfinden, wenn ber wirtschaftlich stärkere Unternehmer sich auf Lebenszeit binde, um bi« für ihn wertvolle Arbeitskraft einer bestimmten Person sür seinen Betrieb zu sichern, während aus der anderen Seite der Gefolgschafte- angehörige al» ber wirtschaftlich schwächer« Teil das Recht behalte, von sich aus unter Einhaltung «lner be stimmten Kündigungsfrist den Vertrag zu lösen. Neue Vlenststunden bei der LAZ Die Dienststunben bei der DAF sind mit sofortiger Wir kung geändert worden. Die Dienstzeit ber Gauwaltung beginnt morgens 8.30 Uhr und endet nachmittags um 17 Uhr. Sonnabends ist um 13.30 Uhr Schluß. — Die llat er st ützungsabteilung bes Gaues hat ihr Büro geöffnet von 8.30 Uhr dl» 15.30 Uhr, Sonnabends bi» 12.30 Uhr. Di« Unterftützungsabteilung ber früh«r«n Angestellten- verbünd« befindet sich nach wi« vor im Hochhaus.Ihr« Bürozeit geht von 9 Uhr bis 16 Uhr. — Di« Geschäftszeit in ben Kreis stellen läuft von 8.30 Uhr bi» 13 Uhr und von 15 Uhr bi» 18.30 Uhr. Auch hi«r ist Sonnabend» Frühschluß um 13.30 Uhr. Arbeiten und Lieferungen Die «au-rbelin, für ble MllfielserNge »erfttlluna von «»t «eschoßwoftnhSiisern, 4. Abschnitt, in Hambiträ-BonnLeck, Lo»ich. stwtze. ENgerSweg. sollen an einen GenevaMbcnrchmer veraeben werden, dessen — —.« - Aiyi .. „ . Unterlagen gegen »iwe Gebühr von 6 RM »ur «bbrüche von Gebiwden dm SAMmm« nnv tn der NenMdier- fwaß« w Hamvury schreibt dt« H<nnbur«Ische Mnanzvemxuinnq »in BeraeSnn« w zwei Los«» aus. Angebote werden bis 4. Oktober, mttwgZ 12 Uhr. angenomimn. Unterl«g«n gegen Lieserung von Sl SM m »cmdentu« für die damburMche Gosundheits. und Mllrsoimebehörde <Aiis>«tt«vesci». Angebot« wünscht bis 23. Oktober, mitiaas 12 Uhr, die Hämbnräische Miniiiz- verwaisung. Unterlagen damvst aogen 1 Herstellung einer «iraftenbra«» ltber die MUMenwettern im An« der Straß« „Bei der Windmühle- dm Swdttoil Wil- belmSburg. Anqobot« nimmt di» 8. Oktober, »onn>i<i<iaZ Uhr, das Stadtlxiiiantt in Harbnra-WiTbelmSbiira. Marien- t«. en»ac«en, wo auch di« ersorderiichen Unterlage-» »ur (?svvä!it'Ulig von Kinclsi-Izsiliilsssi an Icinclsi-i-sic^s familisn Staatssekretär Reinhardt hatt« b«r«its in seiner Red« auf d«m Kongreß bes Reichsparteitages in Nürnberg «in« Ver ordnung über di« Gewährung von Kinderbeihilfen an kinder reich« Familien angetündigt. Staatssekretär Reinhards hat In «In«m Sonderlehrgang für Redner der NSDAP mitHyeilt, daß am 30. September bi« Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewäh rung von Kinderbeihilfen veröffentlicht werden. Er führt« mit .Bezug aus di« Gewährung d«r Kind«rbeihilfen U. a. au»: Es kann im gegenwärtigen Rahmen ber zur Verfügung stehen- b«n Mittel zunächst selbstverständlich nur anbieKinderr «Ich« n, und bei diesen an die Bedürftigsten, gedacht werben. Tin« amill« ist kinderreich, wenn sie vier oder mehr zum «lter- lichen Haushalt gehörige Kinder, die da, sechzehnt« L«- b«n»jahr nicht voll«nd«t haben, umfaßt. Und «In« Famili« ist b «dürft ig, w«nn b«r zum Unterhalt ber Kinber Verpflichtete noch feinen gegenwärtigen Einkommen»- und Ver- migensverhSltnissen nicht in der Lag« ist, bi« Gegenständ«, bi« zu angemessener Einrichtung de, Haushalt» «rsord«rllch sind, au» eigenen Mitteln zu beschaffen. Die Gewährung von Kinderbeihilfen setzt außerdem vorau»: 1. baß bi» Eltern R«ichsbürg«r im Sinn« dt» R«ich»bürg«r- gefetzes vom 15. Sept«md«r 1936 sind, Z. baß Vorleben unb Leumund ber Eltern «inwanbfrei sind, S. baß Eltern unb Kinber frei vvn v«r«rbllchen geistigen vb«r körperlichen Gebrechen sind. Den Eltern und Kindern stehen Stiefeltern und Stiefkinder gleich. Die Kinderbeihilf« beträgt, w«nn bi» Voraussetzungen sür bi« Gewährung gegeben sind, bi» zu 100 Reichsmark für j«d«» Kind, da» da» f«chz«hnte L«b«n»jahr noch nicht volt«nb«that. Gehör«» beispielsweise zu einer bedürftigen kinderreichen Famili« fünf Kind«r unter sech zehn Iahren und drei Kinder über sechzehn Iahren, so kann ein« «inmalig« Kinderbeihilfe im Betrag bi» ,u 500 Reichsmark ge währt werden, bei sechs Kindern unter sechzehn Iahren di, zu 600 Reichsmark usw. Der Höchstbetrag ber Kinbtrb«lhilf«, bi« einer Famili« g«- währt w«rb«n tan», Ist «intaus«nd R«ich»inart. Für jede, Kind, da» nach ber Gewährung einer Kinderbei hilfe lebend geboren wird, kann, solange der Höchsldetrag von eintausend Reichsmark nicht erreicht ist, jeweils eine weitere Kinderbeihilfe im Betrage bis zu einhundert Reichsmark ge währt werden. Der Antrag auf Gewährung einer einmaligen Kinder beihilf« ist bei ber Gemeindebehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Ausenthalt hat. Besondere Vordrucke werden ab Mitte Oltob»r durch die Gemeindebehörden kostenlos abgegeben werben. Dem Antrag sind die Geburtsurkunden der Kinber und die Heiratsurkunden ihrer Eltern unb Großeltern beizu fügen. Kosten für die Bescheinigungen und Urkunden entstehen den Antragstellern nicht. Die Prüfung d«s Antrags nimmt bi« Gem «inb « vor. Sind bi« «rforb«rlichen Voraussetzungen gegeben, so leitet sie den Antrag an da» Finanzamt weiter. Diese» teilt sein« Ent scheidung dem Antragsteller durch Bescheid mit. Die Auszahlung ber Kinderbeihilfe «rfolgt durch bi« Kass« de» Finanzamts in B«darfsd«ckungs- sch«in«n. Dies« werden in Stücken von zehn und sünszig Reichsmart ausgegeben. Di« Bebarfsdeckungsschein« d«r Kinderbeihilfe berechtigen zum Erwerb von Möbeln, Hausgerät und Wäsche in Verkaufsstellen, die zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungs- fcheinen bereit und zugelassen sind. Die Bedarssdeckungsschein« d«r Kinderbeihilfen erstrecken sich im Gegensatz zu den Bedarfs deckungsscheinen ber Ehestandsdarlehen auch aus Wäsche. Sollt« di« Zahl der Anträge in den nächsten Wochen sehr groß werden, so wirb nicht allen Anträgen sosort und dem einzelnen Antrag nicht restlos entsprochen werben können. Bei ber Zu teilung werden die Größe ber Kinderzahl unb der Grad der Bedürftigkeit berücksichtigt werben. Die Beihilfe wird im Falle einer Bewilligung jedoch in jede« Fall minbesten» fünfzig Reichsmark sür jede» Kind betragen. Der Betrag, der an 100 Reichsmark fehlt, kann später, sobald und soweit die Mittel es erlauben und, wenn die Bedürftigkeit noch gegeben sein sollte, nachbeantragt werben. Es wirb angenommen, daß bi» Weihnachten 1935 rund 50000 Kinderbeihilfen zu durchschnitt lich 400 R«ich»inark sürdi««inz«ln«tind«r- r«iche bedürftige Famili« gewährt unb damit runb 300000 Kinber unter 16 Iahren bedacht werden. Weiterhin werden laufend 6000 bis 10 000 Kinderbeihilfen monatlich zu durchschnittlich 400 RM gewährt werden können. Es handelt sich bei ben Kind«rb«ihilf«n nicht um Darlehen, sondern um B«ihilf«n, und in folgedessen kommt ein« Rückzahlung nicht in Betracht. DI« Gewährung von Kinderbeihilfen ln dem durch die V«r- ordnung vom 15. September 1935 ermöglichten Ausmaß ist «in weiterer Schrill aus dem Weg zur Herstellung elne» Ausgleich» der Familienlasten. Die soziale Gerechtigkeit gebietet, baß im Rahmen ber vorhandenen Mittel zunächst an dl« Kindtr» reichsten und bei diesen an bi« B «dürftig st« n a«- bacht wird. Fiinszlg Zahre «mpplchalts.MlllsgeuolsensAft Di«Knappschaft»-Beruf»genofs«nfchaft, di« weitau» bedeutendste ^ller deutschen Unfall-Berussgenossen» schasten, blickt am 1. Oktober 1935 aus ein 50jährig«» B«« st«h«n zurück. Nachdem am 21. Mai 1885 die Errichtung ber Knappschaftz- Berufsgenossenschast beschlossen worden war. wurden am 1. Okto ber de» gleichen Jahres die ihr gesetzlich übertragenen Arbeiten aufgenommen. Der ursprünglich in Knappschaftskreisen aufge tauchte Gedanke, die Unfallversicherung ben bestehenden Knapp» schastsvereinen anzugliedern, wurde vom Gesetzgeber nicht ver wirklicht. Vielmehr wurde mit der Errichtung einer Knoppschasts» Berufsgenossenschaft sür den Bergbau de» ganzen Reiche» ein neuer, einheitlicher Versicherungsträger geschossen und dadurch ein« konzentrierte Durchsührug der Unsallversicherung im Berg bau gewährleistet. In ben 50 Iahren des Bestehens ber Knappschasts-Beruss- genossenschast sind 429 777 Unsälle entschädigungspslichtig ge wesen, davon waren 70 147 töbiich, im Durchschnitt also jährlich 1432. Der Gesamtaufwand der Knappfchafts-Berufsgenossen- schaft für Entschädigungen hat in den 50 Iahren rund 1,05 Milli arden RM betragen, wovon 27,8 Miil. RM aus Berusskrank- heiten entsieien, sür die seit 1929 Entschädigungen zu zahlen sind. )6s Klonische '47ll"5c!iönkeit50ems 0P2UY M»»KWS««7'
Klik op de afbeelding om het te vergroten en de transcriptie ernaast te zien
Kunstmatige intelligentie
De transcriptie is automatisch door de computer gemaakt met tekstherkenning. De samenvatting wordt door de computer gemaakt op basis van een taalmodel. Beide bewerkingen zijn niet perfect, maar vaak ruim voldoende zodat het historische document begrijpelijk wordt. De resultaten van de toepassing van (Europese) kunstmatige intelligentie zijn niet gecontroleerd door een mens.
Zoek uw voorouders en publiceer uw stamboom op Genealogie Online via https://www.genealogieonline.nl/