Blader door transcripties » Staats- en Universiteitsbibliotheek Carl von Ossietzky, Hamburg



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Osr Lti^okgsssksnf^urk vs^lzurgt
^ftzsitzkrsilisit vncl ^flzsik^isclsn
Neben der Ehr«, dem Leben und der Freiheit de» Menschen
ist die ArHeit straft ohne Zweifel fem wichtigste» Rechts»
gut. Während unter früheren Anschauungen jeder Mensch mit
seiner Arbeitskrast tun tonnt«, war «r wollte, hat in einem
nationalsozialistischen Staatswesen jeder Volksgenosse di«
Pflicht, körperlich und geistig fürdieNationzu schassen.
Di« Summ« aller Einz«lard«itsträfte macht die
G«famtarb«it»traft d«, Volte» -
au», di« durch das n«u« deutsche Etrasgesehbuch, dessen erster
Entwurf seit geraumer Zeit vorliegt, in den Mittelpunkt
, der Schutzmaßnahm«» gestellt wirb.
Di« amtlich« Etrasr«chtslommifsion hat den Ab-
< - schnitt, der die strafbaren Handlungen gegen die deutsche Arbeits
trast genau bezeichnet, in fünf Unterabschnitt« geteilt, und
zwar in:
1. Angriffe auf dl« völkisch« Pflicht zur Arbelt.
8. Angriffe aus di« Substanz der nationalen Arbeitskraft.
3. Angrisse aus di« Ard«itsfr«iheit.
4. Beeinträchtigung der Arb«itsg«l«genh«it.
5. Störung des Arbeit»fri«d«ns.
»
Die Pflicht des Deutschen zur Arbeit erhält ihren sinn
fälligsten Ausdruck durch den Reichsarbeitsbienst, mit
dem sich der erste Unterabschnitt beschäftigt. Wer ben Arbeits
dienst össentlich und böswillig verhöhnt oder seine Einrichtungen
verächtlich macht, wer össentlich zur Verweigerung des Arbeits
dienstes anreizt oder aussorbert, ist nach dem neuen Strafgesetz
mit Gefängnis zu bestrafen. Strafen drohen auch denen, die
versuchen, di« Manneszucht im Arbeitsdienst zu untergraben
oder andere von der Leistung des Arbeitsdienstes abhalten. Da
da» Gesetz jeden einzelnen Volksgenossen als 'Utträger der
Arbeitskraft der Nation betrachtet, haben auch die Arbeits
scheuen, die sich weigern, ihnen zugewiesene angemessene
Arbeit zu verrichten, Strafe zu erwarten. Gleichsalls unter
Straf« stehen Landstreicherei, Bettelei, das Aus
schicken von Kindern zum Betteln, sowie jeder Müßig
gang, der (in Verbindung mit Spiel und Trunk) die Mög
lichkeit eines normalen Unterhaltes ausschließt.
Unter strafbaren Angriffen aus di« Substanz der natio
nalen Arbeitskraft versteht das neu« Gesetz u. a. geschäftsmäßige
Versuche, Deutsch« zur Auswand«rung zu ver-
l«it«n und das schwere Delikt des Auswanberungs-
b «trug es. Als Angriss aus die Substanz der nationalen
Arbeitskrast wird (ein völlig neuer Gesichtspunkt) auch jede
Beschädgiung, Außer-Tätigteitfetzung, Unbrauchbarmachung
usw. einer dem Schutze des Lebens ober der Gesundheit von
Menschen dienenden Vorrichtung angesehen, wenn dadurch
ein« erhebliche Gesahr für das Leben, die Gesundheit oder die
Arbeitskrast eines andern herbeigeführt wird. Für besonder»
schwere Fälle ist (an Stelle der Gefängnisstrafe) Zuchthausstrafe
vorgesehen. Unterbunden wird künftig auch die U«b tr
änst r«ngung von Frauen, Jugendlich«» und
Kindern.
Wucherische Ausbeutung ber Arbeitskraft,
b«r Lohnwucher, wird ebensalls unter Strafe gestellt, im
Gegensatz zum alten Strasgesetz, da, nur bei gewerbs- und
gewohnheitsmäßiger Ausbeutung Strafen vorsah. Gefängnis
bzw. Zuchthaus droht dem, der dem Arbeiter für seine Arbeit
«ine Gegenleistung gewährt, die im ausfälligen Mißverhältnis
zur Art und Dauer der Arbeitsleistung steht. Zur Vetant-
wortung gezogen wird ferner leder, der Arbeltspapiere mit Merk
malen versieht, die b«n Zw«ck haben, den Betrossenen in einer
aus dem sonstigen Inhalt der Arbeitspapiere nicht ersichtlichen
Weise zu kennzeichnen, oder wer sittenwidrig mit anderen Ab
reden dahin trifft, ein Gefolgschaftsmitglied von irgendwelchen
Arbeitsplätzen ouszufchiießen (Führung sogenannter schwarzer
L i st« n).
Mit d«r Sicherung d«r Arb«itsg«t«g«nh«it
(der Grundgedanke des Gefetze» zum Schutz der nationalen
Arbeit!) befaßt sich der Gesetzentwurf eingehend. Der Staat
wird nicht dulden, baß Betrjebe durch Verschwendung
von Betriebsmitt«ln zum Erliegen gebracht werden
und dadurch die wirtschaftlich« Existenz der Gesolgschastsmit-
glieber auss Spiel gesetzt wirb. Wer durch Denunzia
tionen den Arbeitsplatz «in«» Kameraden gefährdet ober
feinen Betriebssührer verleumdet, macht sich strafbar.
Für „Kampjmaßnahmen", die einen Streit im Gefolg«
haben, ist im neuen Deutschland, da, die Arbeit und die Ar
beitstraft unter den Schutz des Staates stellt, selbstverständlich
ebenfalls «ein Platz mehr. Aufreizung und H«tz« zum
Streik werden deshalb ebenso unter Strafe gestellt, wie bi«
unfruchtbaren Nörgeleien der ewigen Oueru-
lanten, die heut« noch glauben, sich außerhalb der Volks
gemeinschaft stellen zu können. -
Der Gesetzentwurf schließt mit ben Worten: Nach dem
Wunsche der Kommission soll in dem neuen Strafgesetzbuch gerad«
dieser Abschnitt über den Schutz d«r Ard«itstraft wi«
lein anderer da» Antlitz d«, n«u«n Staat«, tragen.
Gerade durch ihn soll klar zum Ausdruck kommen, daß der
deutsche Arbeiter, der sein« Kraft d«r Nation zur Verfügung
stellt, der sich nicht scheut vor körperlichem Einsatz, der im
Arbeitstamps selbst fein Leben zu opfern bereit ist, al, wich -
tigfte» Glied b«» nationalsozialistisch«»
Staat«» gilt und daß in lhm di« Kraft und da» Fort-
l«ben ber Nation verkörpert ist. Ein Staat, der
die Arbeltskraft de, Nation erhält und stärkt, b«r«tt«t
ditf«rdtnW«gti,dit Zutuns«.
Ei» Zchr Soziale WeumWe
Di« in d«n Tttuhänberbezirken errichteten Sozial««
Ehrengericht« arbeiten jetzt «in Jahr. In einem Ouer-
fchnitt durch die soziale Ehrengerlchtsbarkelt erklärt Tlau»
Norden in „Arb«it»r«chtundVolt»tu m", da» bi,-
her im vollen Wortlaut rund fünfzig Entscheidungen ber sozialen
Ehrengericht« und sechs Entscheidungen des Reichsehrengerichts-
hoss vorliegen. Nur in einem Falle richtete sich da» ehrengericht-
liche Versahren gegen ein Gesolgschastsmitglied, da, wegen un
zulässiger Eingriffe in di« Betriebsführung mit eine« Verweil
bestrast wurde. In allen übrigen Fällen waren es Handlungen
von Betriebsführern und Aufsichtspersonen, die zu ein«r ehren
gerichtlichen Bestrafung führten: Mißhandlungen in 13 Fällen,
Beschimpsungen In 7 Fällen, Angrisse aus di« Ehr« weiblicher
Gesolgschastsongehöriger in 4 Fällen, untertarisliche Lohn
zahlung und unzulässige Mehrarbeit in 9 Fällen, umzureichend»
Wohnung und Untertunst in S Fällen sowie in je einem Fall«
Nichtgestellung von Fuhrwert sür eine Krankenhausübersührung,
unterlassene Lohnzahlung insolge liederlichen Lebenswandel» de»
Betriebssührer», verspätete Lohnzahlung und Urlaubsverweige
rung. Nichtabsubrung von Sozialabgaben, Verabreichung ver
dorbener Kost usw.
Die verhängten ehrengerichtlichen Strasen waren Ver-,
Warnung in Z Fällen, Verweis in 7 Fällen, Gelbstraf« in
21 Fällen, Aberkennung ber Betriebssührereigenschaft in
15 Fällen und Entfernung vom Arbeitsplatz in 3 Fällen.
uncl nickt c!ls !sslisc!is ksti'svung!
Wililsi-oi-ksit im l.sls!aol Innsn^ciclf
Wenn die grauen Herbst-
wolten über unsere Stadt
ziehen und es in den Stra
ßen kalt und ungemütlich wird,
dann stehen wieder viel« un
serer heute noch erwerbslosen
Kameraden vor der Frage,
wo sie in den winterlichen
Monaten die warm», schützende
Stube finden. Die Tage, wo
man in den besonnten An
lagen seinen Skat „drosch"
und seine Plauberstunbe hielt,
sind vorüber: und nicht jeder
Mensch taugt dazu, den Bank
platz in der Sonne mit dem
einsamen Sitz in den meist
ungeheizten Logis zu ver
tauschen
Aber nicht die geheizt«
Stub« und das Verweilen unter Menschen allein ist e», um das
sich unser Erwerbsloser in diesen Monaten sorgt. Im stärkeren
Maße ist es der Hunger nach Betätigung, die Sehnsucht
nach Lebensinhalt, die das Alleinsein quälend machen
und die Tage der Untätigkeit mit Verzweislung ersüllen. Un
serem Arbeitslosen in dieser Lebensnot beizustehen und ihm di«
Möglichkeiten zu bieten, sich zu unterhalten und weiterzubilden:
es ist eine Arbeit — wie man sagen möchte — „des Schweißes
der Edlen wert".
Die Geschichte des Lesesaals Hamburg-Innenstadt dieser für
ganz Deutschland einzigartigen geistigen Betreuungsstätte sür
die Erwerbslosen. Ist unseren Lesern bereits hinlänglich bekannt.
Im systematischen und von schöpferischen Impulsen «rsülll«n
Aufbau haben ber Leiter, Dr. Schweer, und die getreue
Schar seiner unbekannten Helfer dieses Werk geschossen, das
im Januar 1932 mit 3lZ Lesern und 4 Helsern in einem kleinen
Raum ber ehemaligen Norddeutschen Bant ins Leben trat.
Nahezu ohne Mittel wuchs der Lesesaal in seinem Raum, seinem
geistigen Nahrungssloss und seiner Einrichtung von Monat zu
Monat. Die rapide Zunahme ber Besucherzahlen bewies die
Berechtigung und Notwendigkeit dieser Form einer seelischen
und geistigen Fürsorge.
Wir wollen die Bedeutung des Lesesaals an ben Zahlen de»
Jahres 19Z4 deutlich machen: Im vergangenen Jahre wurde
nach ber Hausstatistik eine Gesamtbesucherzahl von 558 t)12 Per
sonen gezählt, was einen Monatsdurchschnitt von 46 501 Be
suchern ausmacht. Die berufliche Schichtung ber Besucherschaft
gliedert sich wie folgt: Von hundert Lesern waren im Juli 193 t
rund 28 Arbeiter, 26 Kaufleute und kaufmännisch« Angestellte,
22 Handwerker, 6 Techniker, 6
Renter, 5 Seeleute, 5 frei«
Berufe und 0,3 Akademiker. —
Die Alt«rs stufung der Lef«r
si«ht im gleichen Monat so aus:
von 20 bis 29 Iahren 16,8 Pro
zent. von 30 bis 39 Iahren 23,2
Prozent, von 40 bis 49 Iahren
18,4 Prozent, von 50 bis 59 Iah
ren 22,8 Prozent und über 60 Jahr«
18,8 Prozent. Hier wirb auf den
ersten Blick dl« stark« Betei
ligung älttrer Erwerbs
loser sichtbar. Sie ist die Folg«
der stetig abnehmenden Arbeits
losigkeit, die vorerst vorwiegend
di« jüngeren Jahrgänge vom Ar
beitsmarkt nimmt.
Der geistigen Beschäftigung und
Unterhaltung dienen neben einer
großen Zahl Zeitungen, Zeitschrif
ten unb Fachzeitungen die gewal
tigen Bücherbestände ber sorgsam
geführten Bibliothek. Hier
betrug die Gesomtausleihe im ver
gangenen Jahre rund 76 544
Bände, wa» einem Durchschnitt
von monatlich 6379 und täglich 245 Bänden gleichkommt. Für
den Leser stehen große, helle Leferäume zur Versügung, die mit
soliden Möbeln ausgestattet sind. Ein besonderes Interesse
finden hier auch die Lexika und Nachschlagewerke. Aber auch
hier bleibt der unkundige Leser sich nicht selbst überlassen, immer
stehen Kameraden ihm mit Rat und Hinweisen zur Seite. Be
sonder« Pslege findet das nationalsozialistische Schrifttum; am
eindringlichsten kommt es dadurch zum Ausdruck, daß das Werk
unseres Führers „Mein Kamps" immer noch das am meisten
begehrt« Buch ist.
Im Winterhalbjahr geht wieber das Streben dahin, den
Besuchern lebendige Unterhaltung zu bieten, soweit
sich Veranstaltungen aus räumlichen Gründen durchsühren lassen.
Unb hier verdient erwähnt zu werden, daß sich unsere Künst
ler und Wissenschaftler immer bereitsanden, ihren erwerbslosen
Kameraben zu dienen, sobald der Ruf an sie erging.
Da aber bei der geistigen auch die leibliche Kost nicht
zu kurz kommen darf, hat der Lesesaal seinen Räumen eine
Gemeinschaftsküche und einen Erfrischungsraum
angegliedert, deren Umsatzzahlen wahrhaft für sich sprechen: So
wurden im Jahre 1934 insgesamt 243 880 Mittagessen zu je
30 Psennigen, 62 43k Suppen zu je UI Pfennigen und 134 814
Süßspeisen ausgegeben. Der Ersrischlngsrauin verabsolgte im
gleichen Zeitraum 260 000 Tassen Bohnenkassee ju je 5 Pfenni
gen, 34 412 Liter Vollmilch und 131000 Rundstücke. Gemein
schaftsküche und Ersrischungsraum «halten keinerlei Zu'
schösse. Sie müssen sich selbst erhalten, was wiederum ein
ehrenwertes und großes Verdienst des Oekonomen Sörens
ist, der seit Iahren unermüdlich für das gute Werk strebt.
Rund 80 Mitarbeiter beschäftigt der Lesesaal Innenstadt zur
Bewältigung seiner großen Arbeit, von denen 11 pflichtver
sicherte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezahlt werden. Da
neben wirken 25 Fürsorgearbeiter, 27 Unterstützungsarbeiter und
Arbeiterinnen und 16 sreiwiilige Helfer mit am guten Werk.
Die Leitung des Lesesaals arbeitet in enger Verbindung mit der
NS-Volkswohlsahrt und dem Winter-Hilsswerk. Die sührenben
Persönlichteilen von Partei und Regierung lassen dem Wert
alle mögliche Unterstützung zuteil werben. Aber auch Verbände,
Firmen, Vereine und Privatpersonen tragen ihr gutes Scherf
lein bei.
In seinem neuen Heim, Alter Wall 79, im Haus« des
ehemaligen Correspondenten, geht unser Lesesaal Innenstadt,
vom tatkräftigen Willen feines Leiters und der kameradschaft
lichen Hilfe seiner Mitarbeiter beseelt, dem Winter entgegen.
Ein« Heimstatt des echten deutschen Sozialis
mus ist dieses Saus, dessen freundlich geössnete Türen jeden
Volksgenossen gastlich ausnehmen, ber in diesem Jahre noch nicht
de» Glückes teilhaftig wurde, wieder in Lohn unb Brot zu
kommen. «do».: «och.
^ ^.> 6 MW»?.
<"55.
»
Kündigung bei Einstellung alter Kämpfer
Das Lanbesarbeitsgericht Krefeld hat sich ln
einer Entscheidung mit der Frage befassen müssen, ob eine Kün
digung langjähriger Angestellter bei Einstellung alter Kämpser
zulässig ist. In dem vorliegenden Falle mußte die Kündigung
nach den persönlichen Verhältnissen des klagenden Arbeitnehmers
als unbillig hart bezeichnet werden. Der Erfolg ber Kündi
gungswiderrufsklage hing davon ab, ob die Kündigung durch die
Verhältnisse des Betriebes bedingt war. Es wurde festgestellt,
daß in der Zeit der Entlassung des Klägers noch Neuein
stellungen ersolgten, u. a. auch alte Kämpfer der Partei.
Zu der Frage, ob diese Tatsache eine Kündigung des Kläger»
rechtfertige, sührte das Gericht aus: Sowit im übrigen alte
Kämpfer der Partei eingestellt worden sind, handelte di« Be
klagte selbstverständlich pflichtgemäß. Ihre Verpflichtung zur
Einstellung alter Kämpfer ging aber keinesfalls so weit, baß sie
elfte von ihrem
dafür langjährige Angestellte von ihrem Arbeitsplatz entsernen
unb der Arbeitslosigkeit preisgeben sollte. Sie war durchaus in
der Lage, den Kläger an einem für ihn geeigneten Arbeitsplatz
weiter zu beschästigen. Die Kündigung war also keineswegs
durch Belriebsnotwendigkeiten bedingt.
Zuläfsigkeit einseitiger Kllndigungsklauseln
Bei Dienstverträgen, die auf Lebenszeit g«»
schlössen werden, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch ein Kündi
gungsrecht des Dienstverpflichteten nach Ablauf von 5 Iahren
mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Das
Reichsarbeitsgericht hatte sich kürzlich mit der Frag«
zu befassen, ob es, abgesehen von dieser Bestimmung, überhaupt
zulässig sei, in Dienstverträgen, die aus Lebensdauer abgeschlossen
werden, einseitig dem Gesolgschaftsangehörlgen da» Recht
einzuräumen, den Vertrag mit einer bestimmten Frist zu kün
digen, während umgelehrt sür den Betriebsführer ber Dienst
vertrag unkündbar fein soll. Da» Reichsarbeitsaericht hat «in«
derartige Bestimmung für zulässig erklärt. Es widerspreche
nicht dem Rechtsempfinden, wenn ber wirtschaftlich stärkere
Unternehmer sich auf Lebenszeit binde, um bi« für ihn wertvolle
Arbeitskraft einer bestimmten Person sür seinen Betrieb zu
sichern, während aus der anderen Seite der Gefolgschafte-
angehörige al» ber wirtschaftlich schwächer« Teil
das Recht behalte, von sich aus unter Einhaltung «lner be
stimmten Kündigungsfrist den Vertrag zu lösen.
Neue Vlenststunden bei der LAZ
Die Dienststunben bei der DAF sind mit sofortiger Wir
kung geändert worden. Die Dienstzeit ber Gauwaltung
beginnt morgens 8.30 Uhr und endet nachmittags um 17 Uhr.
Sonnabends ist um 13.30 Uhr Schluß. — Die llat er
st ützungsabteilung bes Gaues hat ihr Büro geöffnet
von 8.30 Uhr dl» 15.30 Uhr, Sonnabends bi» 12.30 Uhr. Di«
Unterftützungsabteilung ber früh«r«n Angestellten-
verbünd« befindet sich nach wi« vor im Hochhaus.Ihr«
Bürozeit geht von 9 Uhr bis 16 Uhr. — Di« Geschäftszeit in
ben Kreis stellen läuft von 8.30 Uhr bi» 13 Uhr und von
15 Uhr bi» 18.30 Uhr. Auch hi«r ist Sonnabend» Frühschluß
um 13.30 Uhr.
Arbeiten und Lieferungen
Die «au-rbelin, für ble MllfielserNge »erfttlluna von «»t
«eschoßwoftnhSiisern, 4. Abschnitt, in Hambiträ-BonnLeck, Lo»ich.
stwtze. ENgerSweg. sollen an einen GenevaMbcnrchmer veraeben
werden, dessen — —.« -
Aiyi
.. „ .
Unterlagen gegen »iwe Gebühr von 6 RM »ur
«bbrüche von Gebiwden dm SAMmm« nnv tn der NenMdier-
fwaß« w Hamvury schreibt dt« H<nnbur«Ische Mnanzvemxuinnq
»in BeraeSnn« w zwei Los«» aus. Angebote werden bis
4. Oktober, mttwgZ 12 Uhr. angenomimn. Unterl«g«n gegen
Lieserung von Sl SM m »cmdentu« für die damburMche
Gosundheits. und Mllrsoimebehörde <Aiis>«tt«vesci». Angebot«
wünscht bis 23. Oktober, mitiaas 12 Uhr, die Hämbnräische Miniiiz-
verwaisung. Unterlagen damvst aogen 1
Herstellung einer «iraftenbra«» ltber die MUMenwettern im
An« der Straß« „Bei der Windmühle- dm Swdttoil Wil-
belmSburg. Anqobot« nimmt di» 8. Oktober, »onn>i<i<iaZ
Uhr, das Stadtlxiiiantt in Harbnra-WiTbelmSbiira. Marien-
t«. en»ac«en, wo auch di« ersorderiichen Unterlage-» »ur
(?svvä!it'Ulig von Kinclsi-Izsiliilsssi an Icinclsi-i-sic^s familisn
Staatssekretär Reinhardt hatt« b«r«its in seiner Red«
auf d«m Kongreß bes Reichsparteitages in Nürnberg «in« Ver
ordnung über di« Gewährung von Kinderbeihilfen an kinder
reich« Familien angetündigt.
Staatssekretär Reinhards hat In «In«m Sonderlehrgang für
Redner der NSDAP mitHyeilt, daß am 30. September bi«
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewäh
rung von Kinderbeihilfen veröffentlicht werden. Er führt« mit
.Bezug aus di« Gewährung d«r Kind«rbeihilfen U. a. au»:
Es kann im gegenwärtigen Rahmen ber zur Verfügung stehen-
b«n Mittel zunächst selbstverständlich nur anbieKinderr «Ich« n,
und bei diesen an die Bedürftigsten, gedacht werben. Tin«
amill« ist kinderreich, wenn sie vier oder mehr zum «lter-
lichen Haushalt gehörige Kinder, die da, sechzehnt« L«-
b«n»jahr nicht voll«nd«t haben, umfaßt. Und «In«
Famili« ist b «dürft ig, w«nn b«r zum Unterhalt ber Kinber
Verpflichtete noch feinen gegenwärtigen Einkommen»- und Ver-
migensverhSltnissen nicht in der Lag« ist, bi« Gegenständ«, bi«
zu angemessener Einrichtung de, Haushalt» «rsord«rllch sind,
au» eigenen Mitteln zu beschaffen.
Die Gewährung von Kinderbeihilfen setzt außerdem vorau»:
1. baß bi» Eltern R«ichsbürg«r im Sinn« dt» R«ich»bürg«r-
gefetzes vom 15. Sept«md«r 1936 sind,
Z. baß Vorleben unb Leumund ber Eltern «inwanbfrei sind,
S. baß Eltern unb Kinber frei vvn v«r«rbllchen geistigen vb«r
körperlichen Gebrechen sind.
Den Eltern und Kindern stehen Stiefeltern und Stiefkinder
gleich.
Die Kinderbeihilf« beträgt, w«nn bi» Voraussetzungen sür
bi« Gewährung gegeben sind, bi» zu 100 Reichsmark
für j«d«» Kind, da» da» f«chz«hnte L«b«n»jahr
noch nicht volt«nb«that. Gehör«» beispielsweise zu
einer bedürftigen kinderreichen Famili« fünf Kind«r unter sech
zehn Iahren und drei Kinder über sechzehn Iahren, so kann ein«
«inmalig« Kinderbeihilfe im Betrag bi» ,u 500 Reichsmark ge
währt werden, bei sechs Kindern unter sechzehn Iahren di, zu
600 Reichsmark usw.
Der Höchstbetrag ber Kinbtrb«lhilf«, bi« einer Famili« g«-
währt w«rb«n tan», Ist «intaus«nd R«ich»inart.
Für jede, Kind, da» nach ber Gewährung einer Kinderbei
hilfe lebend geboren wird, kann, solange der Höchsldetrag von
eintausend Reichsmark nicht erreicht ist, jeweils eine weitere
Kinderbeihilfe im Betrage bis zu einhundert Reichsmark ge
währt werden.
Der Antrag auf Gewährung einer einmaligen Kinder
beihilf« ist bei ber Gemeindebehörde zu stellen, in deren
Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Ausenthalt hat. Besondere Vordrucke werden ab Mitte
Oltob»r durch die Gemeindebehörden kostenlos abgegeben
werben. Dem Antrag sind die Geburtsurkunden der Kinber
und die Heiratsurkunden ihrer Eltern unb Großeltern beizu
fügen. Kosten für die Bescheinigungen und Urkunden entstehen
den Antragstellern nicht.
Die Prüfung d«s Antrags nimmt bi« Gem «inb « vor.
Sind bi« «rforb«rlichen Voraussetzungen gegeben, so leitet sie
den Antrag an da» Finanzamt weiter. Diese» teilt sein« Ent
scheidung dem Antragsteller durch Bescheid mit.
Die Auszahlung ber Kinderbeihilfe «rfolgt
durch bi« Kass« de» Finanzamts in B«darfsd«ckungs-
sch«in«n. Dies« werden in Stücken von zehn und sünszig
Reichsmart ausgegeben.
Di« Bebarfsdeckungsschein« d«r Kinderbeihilfe berechtigen
zum Erwerb von Möbeln, Hausgerät und Wäsche in
Verkaufsstellen, die zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungs-
fcheinen bereit und zugelassen sind. Die Bedarssdeckungsschein«
d«r Kinderbeihilfen erstrecken sich im Gegensatz zu den Bedarfs
deckungsscheinen ber Ehestandsdarlehen auch aus Wäsche.
Sollt« di« Zahl der Anträge in den nächsten Wochen sehr groß
werden, so wirb nicht allen Anträgen sosort und dem einzelnen
Antrag nicht restlos entsprochen werben können. Bei ber Zu
teilung werden die Größe ber Kinderzahl unb der Grad der
Bedürftigkeit berücksichtigt werben. Die Beihilfe wird im Falle
einer Bewilligung jedoch in jede« Fall minbesten» fünfzig
Reichsmark sür jede» Kind betragen. Der Betrag, der an
100 Reichsmark fehlt, kann später, sobald und soweit die Mittel
es erlauben und, wenn die Bedürftigkeit noch gegeben sein sollte,
nachbeantragt werben.
Es wirb angenommen, daß bi» Weihnachten 1935
rund 50000 Kinderbeihilfen zu durchschnitt
lich 400 R«ich»inark sürdi««inz«ln«tind«r-
r«iche bedürftige Famili« gewährt unb damit runb
300000 Kinber unter 16 Iahren bedacht werden.
Weiterhin werden laufend 6000 bis 10 000 Kinderbeihilfen
monatlich zu durchschnittlich 400 RM gewährt werden können.
Es handelt sich bei ben Kind«rb«ihilf«n nicht
um Darlehen, sondern um B«ihilf«n, und in
folgedessen kommt ein« Rückzahlung nicht in
Betracht.
DI« Gewährung von Kinderbeihilfen ln dem durch die V«r-
ordnung vom 15. September 1935 ermöglichten Ausmaß ist «in
weiterer Schrill aus dem Weg zur Herstellung elne» Ausgleich»
der Familienlasten. Die soziale Gerechtigkeit gebietet, baß im
Rahmen ber vorhandenen Mittel zunächst an dl« Kindtr»
reichsten und bei diesen an bi« B «dürftig st« n a«-
bacht wird.
Fiinszlg Zahre «mpplchalts.MlllsgeuolsensAft
Di«Knappschaft»-Beruf»genofs«nfchaft, di«
weitau» bedeutendste ^ller deutschen Unfall-Berussgenossen»
schasten, blickt am 1. Oktober 1935 aus ein 50jährig«» B««
st«h«n zurück.
Nachdem am 21. Mai 1885 die Errichtung ber Knappschaftz-
Berufsgenossenschast beschlossen worden war. wurden am 1. Okto
ber de» gleichen Jahres die ihr gesetzlich übertragenen Arbeiten
aufgenommen. Der ursprünglich in Knappschaftskreisen aufge
tauchte Gedanke, die Unfallversicherung ben bestehenden Knapp»
schastsvereinen anzugliedern, wurde vom Gesetzgeber nicht ver
wirklicht. Vielmehr wurde mit der Errichtung einer Knoppschasts»
Berufsgenossenschaft sür den Bergbau de» ganzen Reiche» ein
neuer, einheitlicher Versicherungsträger geschossen und dadurch
ein« konzentrierte Durchsührug der Unsallversicherung im Berg
bau gewährleistet.
In ben 50 Iahren des Bestehens ber Knappschasts-Beruss-
genossenschast sind 429 777 Unsälle entschädigungspslichtig ge
wesen, davon waren 70 147 töbiich, im Durchschnitt also jährlich
1432. Der Gesamtaufwand der Knappfchafts-Berufsgenossen-
schaft für Entschädigungen hat in den 50 Iahren rund 1,05 Milli
arden RM betragen, wovon 27,8 Miil. RM aus Berusskrank-
heiten entsieien, sür die seit 1929 Entschädigungen zu zahlen sind.
)6s Klonische '47ll"5c!iönkeit50ems
0P2UY
M»»KWS««7'

Bronvermelding

Staats- en Universiteitsbibliotheek Carl von Ossietzky, Hamburg, Hamburger Anzeiger (PPN hamburger-anzeiger), donderdag 3 oktober 1935, pagina 8




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