Die Handelskammer von Gouda antwortet am 7. März 1817 auf ein Schreiben des Direktors des Handels- und Kolonialdepartements vom 15. Februar 1817. Der Direktor hatte die Kammer aufgefordert, innerhalb der ersten 14 Tage des März einen Haushaltsplan für 1817 vorzulegen. Die Kammer teilt mit, dass sie die Kosten auf demselben Niveau wie 1816 kalkuliert hat. Gleichzeitig bittet sie um eine Zahlungsanweisung über 350 Gulden für das Jahr 1816, die am 27. November 1816 genehmigt wurde.
Das Schreiben wurde unterschrieben von:
National Archives / Archiv South Holland, Archivnummer 2.10.01, Inventaris van het archief van het Ministerie van Koloniën, 1814-1849, Inventar nummer 142, STUKKEN BETREFFENDE HET BESTUUR DER KOLONIËN IN HET ALGEMEEN / Openbaar verbaalarchief / Verbalen / Bijlagen bij de verbalen / 1817 mrt. 1 - 11
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