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Rr. 500.
Donnerstag, den 1. Oktober 1908.
Hamburgischer «orrespondent.
Z. Beilage.
Morgen-Ausgabe.
Die KürgerfcKaft
-vt vrftxr* jenes lebhaft bewerte Bild, das schon vor Beginn
der Sitz«»»« auf einen großen Tag htnzudeuten pflegt. Wenigst«^
rvare»» die Tribünen «n 7 Uhr dicht hefetzi. Im Gaal
dagegen fanden sich die Mitglieder langsam ein und nahmen
ihre Plätze ohne jedes Zeichen von Leidenschaftlichkeit ein.
Diesmal bedeutete das mcht die Sülle vor dem Sttivm. Zu
einem solchen kaan es überhaupt nicht, und wer ihn für die an.
gekündigte Interpellation über das geplante christliche
Seminar und die Katechismuskurse erwartete,
mutzte feine Ungeduld lange zügeln. Denn zuerst richtete
Stollen zwei Anfragen an die Ba u d e pu t a t t o n n>egen
der Löhne dor Steimnetzgeh Ulfen und wegen der angeblichen
Bevvrzugnng ansmärtstrcr Steinmetzen bei dem Bau des Ober-
laudeSgerichts. Die Anfragen, die von Dr. Albrecht ibeant-
wortet wurden. führten zu einer Besprechung, in Ser Reimer
und Dr. Blunck der Baudepntation die verschiedenartigsten
Bor würfe machten.
Di« Interpellation wegen des Seminars und
der K a t e ch i s m n s t u t f e ging von der Fraktion der Bereinigten
Liberalen auö, deren Sprecher Dr. Braband aus
eine frühere Verhandlung zurückgriff Damals hatte sein
Fraktionsgenosfe Koltz die Ansrage an die Oberschulbehürde
gerichtet, ob in Hamburg nicht genügend Religionslehrer vor-
Ixrnden seien, und v. Rode hatte als Vorsitzender der Ober-
schulbehörde geantwortet, daß nach seiner persönlichen Uebcr-
jengung die schwarze Flagge niemals über Hamburgs Schulen
wehen werde. Nachdem aber vor nun vierzehn Togen in einer
Versammlung ein Redner in überaus temperamentvoller
Weise den Mligionsunterricht in den Hamburger Volksschulen
ais verlogen gekennzeichnet hatte, mußte die Bürgerschaft eine
offizielle Erklärung der Oberschulbehörde erwarten, wie sie
f!d' gegenüber diesen Anklagen und gegenüber den Bestrebungen.
ein christliches Seminar und Katechismuskurse zu begründen.
stelle. Diese Erklärung gab D. Rode ab. Er leitete sie
mit einer längeren Rede ein, die sich zuerst gegen die Behauptung
des Aufrufs zur Gründung eines Seminars wandte, daß
die Behörde nicht imstande sei, die fehlenden Lehrkräfte zu de-
schaffen. Dann ging auch er auf die Versammlung vom 16. Sep.
tcmber ein. deren an greifender Charakter die Oberschulbehörde
zu einer in jedem einzelnen Satz einstimmig beschlossenen Erklärung
veranlaßt habe. Die Erklärung weist die Angriffe des
„Aufrufs" und der Redn«r in jener Versammlung des Kirchlichen
Vereins zurück und betont, daß di« Oberschulbehörde auch in
Zukunft in der Lage sein werde, mit den auS den staatlichen
Seminaren hervorgehenden Lehrkräften den Religionsunterricht
in den Hamburger Staatsschulen erteilen zu lassen. Die
Oberschulbchürde werde auch in Zukunft d«n Religionslehrern
unter Wahrung des Rechtes ihrer persönlichen lieber-eugnng
di« Schonung der berechtigten Empfindungen anders Denkender
zur Pflicht machen. Die für di« Volksschule erforderlichen
Lehrkräfte werde die Schulbehörde auch ferner den
hiesigen staatlichen Seminaren entnehmen, die den Bedarf aus
absehbare Zeit fast vollständig decken würden, sodaß private
Vorbereitttngsanstalten für di« Beschaffung staatlicher Lehrkräfte
kamn tu Betracht kämen. Gegen die Beteiligung staat-
sicher Lehrkräfte an den vom Kirchlichen Verein geplanten
Katechismusknrsen werde die Oberschulbehörde einschreiten, sobald
sich aus diesem Unterricht UnMträgl chkoiten für die
Schule ergeben würden.
Der Antrag, über die Anfrage in eine Besprechung einzu-
treten, stieß auf der rechten Seite des Hanfes auf Widerspruch,
aber da er genügend unterstützt war, konnte Dr. Braband
d:e Reihe der Reden mit einer eingehenden Auseinandersetzung
über di« ganzr Frage eröffnen. Er vertrat den Standpunkt,
daß der Religionsunterricht in der Schule schwere Gewisse
nskonslitte Hervorrufen könne, wenn die Eltern eines
»indes anders denken, als di« Schullehrer. Jüdische und katholische
Eltern seien in dieser Beziehung besser gestellt als
lacherisch?, da sie die religiöse Unterweisung ihrer Kinder genehmen
Geistlichen anvertrauen könnten. Am besten sei eS
daher, weun der Religionsunterricht ganz aus der Schule verschwinde.
Auch Kraus«, der sich ausdrücklich als religionslos
bekannte, hielt das für den besten Ausweg, aus den Kon-
slikten hcrauszukonnnen. Dann sprachen noch kurz Koltz von
den Vereinigten Liberalen und Pape vom Zentrum, und nun
war die Interpellation, deren Behandlung kaum mehr als eine
halbe -stunde in Anspruch genommen hatte, erledigt.
Das Hans begann nun gegen 9 Uhr mit der Beratung der
Tagesordnung. In die Deputation für Handel,
Schiffahrt und Gewerbe wurde Herr Carl August
Brekelbaum geivählt, und der Ansschußantrag betreffend die
Einstellungvoir 100 Schutzmännern und 15
Ha f e n p o l t z ist« n in das Budget für 1900 wurde debatte«
loS genehmigt.
Daraus trat die Bürgerschaft in die Beratung des SenatS-
antrageS betreffend den Erlaß eines Wertzuwachssteuergesetzes
ein, zu der als Senatskommissare Senator
Dr. Schäfer und Steuerdirektor L a r s s e n erschienen waren.
Senator Dr. Schäfer leitete die allgemeine Beratung mit
einer eingehenden Begründung ein, in der er darlegte, daß cs
sich nicht mn eine eigentliche neue Steuer, sondern nur um eine-.
Modus handle, dem Staat Einnahmen zu sichern, die ihm da.
raus erwachsen, daß Verkäufer von Grundstücken ihren Wohnsitz
anö dem hamburgischen Staatsgebiet verlegen. AuS dem
Hause kamen nur noch zwei Redner zu Wort: Dr. Ph t lipp i
von den Vereinigten Liberalen, der für sofortige Annahme dcS
Gesetzes ohne AuSschußbcratung auf drei Jahre als Provisorium
plädierte, und Ra mb atz vom Zentrum, der insbesondere
wegen der vorgeschlagenen rückwirkenden Kraft des Gesetzes
eine sorgfältige Ausschußprüfung für unerläßlich hielt.
Darauf wurde die Sitzung gegen 10% Uhr abgebrochen.
Hörde für die Innungen) verliehen, wenn sie am 1. Oktober 1908
mindestens 5 Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von
Oages-^euigkeilen.
Hamburg, den 30. September.
Der kleine Befähigungsnachweis für
Dandwerher.
Am 1. Oktober treten die Bestimmungen über den sogenannten
kleinen Befähigungsnachweis in Kraft. Bei der erheblichen Bedeutung
der Novelle vom 30. Mai, die wohl geeignet ist, dem Hand-
werk den Grund und Boden zu festigen
festgelegt: Die Befugnilingen
in Handwerksbetrieben steht nach dem 1. Oktober '908 nur
Rechtslage genau
sei hier noch einmal die
efugnis zur Anleitun« von Lehr-
solchen Personen zu, die im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte
sind, das 24. Lebensjahr vollendet und eine Meisterprüfung bestanden
haben. Haben solche Personen die Meisterprüfung nicht für
dasjenige Gewerbe oder denjenigen Zweig des Gewerbes bestandn,
in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, so haben sie
die Befugnis dann, wenn sie in diesem Gewerbe oder Gewerbszweige
entweder die Lehrzeit (§ 130a der Gewerbeordnung) zurückgelegt
und die Gescllenprüsung bestanden haben, oder 5 Jahre hindurch
persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder während
einer gleich langen Zeit als Werkmeister oder in einer ähnlichen
Stellung tätig gewesen sind. Wohlgemerkt aber: die Meisterprüfung
ür eines der von ihnen betriebenen Gewerbe müssen solche Per-
onen auf »eben Fall gemacht haben. Die höhere Verwaltungsbe-
lördc (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe) kann Personen,
welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, die Befugnis
zur Anleitung von Lehrlingen widerruflich verleihen. In Handwerksbetrieben,
welche nach dem Tode des Gen erbetreibenden für
Rechnung der Witwe oder minderjähriger Erben fortgesetzt werden,
sind bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Lehrherrn
als Vertreter zur Anleitung von Lehrlingen auch Personen befugt,
welche eine Meisterprüfung nicht bestanden haben, sofern sie im
übrigen entweder die ordnungsmäßige Lehrzeit zurückgelegt und die
Gesellenprüfung bestanden haben, oder 5 Jahre hindurch persönlich
das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder während 5 Jahren
als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. Die
höhere Verwaltungsbehörde (Deputation für Handel, Schiffahrt und
Gewerbe) kann solchen Personen auch in anderen Fällen z. B. bei
längerer Verhinderung, längerer Abwesenheit oder Krankheit des
Lehrherrn oder beim Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus
dem Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres die Befugnis zur
Anleitung von Lehrlingen erteilen. Ist die Vertretung auf eine
längere Zeitdauer notwendig, so ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
(Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe) e.n entsprechender
Antrag zu stellen.
Die Uebergangs- und Schlußbestimmungen der
Novelle sind wohl die Bestimmungen, die heute am 1. Oktober am
einschneidendsten in die Erscheinung treten und am meisten die Aufmerksamkeit
des Handwerkers, der Lehrlinge anleitet, in Anspruch
nehmen. Nach ihnen dürfen Personen, welche am 1. Oktober 1908
nach den bis dahin geltenden Bestimmungen zur Anleitung von
Lehrl-ngc« im Handwerk befugt sind, die zu diesem Zeitpunkt bereits
in das Lchrverhältnis eingetretenen Lehrlinge auslehren. Die
weitere Befugnis zur Einleitung von Lehrlingen wird ihnen auf
ihren Anlrag von der unteren Verwaltungsbehörde (Au'fichtsbe-
Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen sind. Ist diese letztere
Bedingung nicht erfüllt, so kann die Befugnis ihnen ausnahmsweise
von dieser Behörde verliehen werden.
Für die Antragstellung ist folgendes zu beachten: Nach
den vis znm 1. Oktober b. I. geltenden Bestimmungen sind zur Anleitung
von Lehrlingen im Handn>cr!e diejenigen Personen befugt,
welche das 24. Lebensjahr vollendet hoben, die bürgerlichen Ehrenrechte
besitzen und in dem betreffenden Gewerbe oder einem Zweige
dieses Gewerbes oder einem verwandten Gewerbe entweder 1. eine
Ausbildung als Lehrling genossen und zwar a. sofern sie vor dem
1. April 1884 geboren sind, eine mindestens zweijährige Lehrtätigkeit
zurückgclegt, b. sofern sie am 1. April 1884 oder später geboren
sind, eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit zurückgelegt und die
Gesellenprüfung bestanden haben; oder 3. fünf Jahre hindurch per
chper-
Werk-
sönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister
oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind; oder 3. die
Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen durch Verleihung von
Seiten der unteren oder höheren Verwaltungsbehörde erhallen
haben. Die vorgenannten Personen dürfen die Verleihung der
weiteren Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen beanspruchen,
wenn sie am 1. Oktober 1908 mindestens'5 Jahre hindurch mit der
Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen
sind. Sie muffen also ‘w* Lehnbesiignis spätestens am 1. Oktober
1903 erworben haben und nach Erlangung der Befugnis (also
auch nach Zurücklegung des 24. Lebensjahres) noch 5 Jahre hindurch
— selbständig oder unselbständig — ihr Gewerbe ousgeübi
haben. Hieraus folgt, daß die unter 2. genannten Personen eine
mindestens 10jährige Tätigkeit im Gewerbe Nachweisen
muffen, von welcher vor dem 1. Oktober 1903 mindestens 5 Jahre
in der Stellung eines selbständigen Handwerkers oder eines Werkmeisters
oder in ähnlicher Stellung zugebrachi sein muffen. Handwerkern,
die hiernach kein Recht auf Verleihung der weiteren Befugnis
zur Anleitung von Lehrlingen haben, kann wie schon gesagt,
die Befugnis von der unteren Verwaltungsbehörde verliehen werden.
Diese Vorschrift will es namentlich ermöglichen, daß auf die
Verhältnisse derjenigen Handwerker besondere Rücksicht genommen
werden kann, die bei Inkrafttreten deS Gesetzes bereits einige Zeit
hindurch ihr Gewerbe selbständig betrieben haben. Tenn für sie
wird bei der Frage der Selbständigmachung der Besitz des Rechtes
zur Lehrln.gsanleitung immerhin vielfach in gewissem Grad« mit
in Betracht gekommen sein. Ferner soll den Personen, die aus
dem einen oder dem anderen Grunde die neuen Anforderungen nicht
oder nur unter besonderer Erschwerung nachzuholen vermögen, der
Fortbesih der Befähigung erleichtert werden. Erwähnt sei noch,
daß Handwerker, welche nach den bisher geltenden Bestimmungen
zur Führung des Meistertitels berechtigt waren, diesen Titel auch
weiterhin führen dürfen; bisher waren zur Führung deS Meisdev-
titels diejenigen Personen befugt, die am 1. Oktober 1901 persönlich
ein Handwerk selbständig ausübten, wenn sie in diesem Gewerbe
die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besaßen, und alle bi«>
jenigen, die seit dem 1. Oktober 1901 eine Meisterprüfung im Sinne
des 8 133 der Gewerbeordnung aemacht haben. Strafbestimmungen:
Handwerker die hiernach unbefugt Lehrlinge anleiten, oder de«
Meistertitel führen, nerden gemäß 8 148, Ziffer 9a bis c der Gewerbeordnung
mit Geldstrafe bis zu A 150 und im Unvermögenssalle
mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
Anträge auf Verleihung der Befugnis zur Anleitung vo«
Lehrlingen nimmt die Aufsichtsbehörde für die Innungen in ihrem
Bureau, Große Bleichen 61/63, täglich entgegen; auch ist die Gewerbekammer
bereit, mündliche Auskunft in der Angelegenheit
zu erteilen.
s. Die Meteorologen als Gäste der Hamburg-Amerika Linke.
Die Direktion der Z»mburg-Amerika Lime hatte es sich nicht
nehmen lassen, die Mitglieder der Meteorologischen Gesellschaft für
den dritten Tag ibres Beisammenseins zu einer Hafenrundfahrt und
zu einer Besichtigung ihres prächtigen Dampfer« „König Wilhelm II."
einzuladen. Dieser freundlichen Einladung wurde gern entsprochen,
weis sich den Wett erkundigen und deren Damen dadurch eine vorzügliche
Gelegenheit bot, Hamburgs Handel und Wandel an dev
Quelle zu studieren und gleichzeitig einen Blick in den Betrieb der
größten Rhede re i zu werfen. Nachdem Herr Direktor Dr. Ecker und
Herr Dannenberg die Herrschaften im Namen der Gesellschaft begrüßt
hatten, fuhr der im Flaggenschmuck prangende Salondampfer
CAKES
Überall erhältlich
Das Rattel von 6lizabetb.
Nach dem Englisch-Amerikanischen
von A. Rudolph.
117 . ffortletzung., tNachdruil verboten.»
Der Omnibus hielt plötzlich an, ich stieg heraus und löste
meine Fahrkarte. Es fehlten noch ein paar Minuten bis zur
Abfahrt, und während ich wartete, fah ich, wie auf dem Jersey-
Gleis ein Zug dampfte und dann nach Philadelphia ab-
fuhr. Die kleine Station war in Form eines Dreiecks er-
baut, in dem sich zu>ei Linien kreuzten. Es kamen fast alle
Minuten Züge durch, und ich sagt« mir, daß es für Leute, die
die Station nicht kannten und nicht besonders acht gaben, leicht
war, hier in den verkehrten Zug einzusteigen.
Bald vernahm man ein Raffeln, ein Ouitschen von Brein.
fen, und einen Augenblick darauf waren wir unterwegs.
Ick) sah nach der Uhr. Es war ziemlich zwölf, und in drei
Viertelstunden konnte ich jm Bureau sein. Darauf wollte ich
sofort Curtiß telegraphieren, und das weitere lag dann in
seiner Hand. Ich würde nichts weiter mit der Sache zu tun
haben. Trotzdem fühlte ich ein gewisses Bebauen» darüber,
denn ich hatte das Rätsel nicht gelöst, das war noch verwickelter
als vorher geworden. Godfreys Idee, die ich zu Anfang für
richtig gehalten hatte, gab ich auf, denn aus den abgebrochene»»
Aeußerungen der Frau Lawrence konnte ich entnehnren. daß
sie verkehrt war. Wenn Marcia geflohen war, um das An-
benben Toter zu ehren, konnte ein lebender Gatte nicht in
Frage kommen. Aber wenn ich auch diese Erklärung nicht
billigte, so hatte ich, auf Grund der vorhandenen Daten, keine
andere bereit, die sie hätte »ersetzen können.
Ich ließ alle Phasen dieser Angelegenheit mir nochmals
durch den Kopf gellen vom Anfang an und suck)te die wesentlichen
Punkte von den umveseutlickien zu trennen, um ein festes
Ganzes daraus zu formen, aber es wollte nicht gelingen. ES
fehlte das Bindeglied; ich befaß nur einen Haufen vereinzelter
Tatsachen, di« sich sogar teilweise widersprachen.
Ick» erinnerst' mich Frau Lawrences Staunen, als ich das
Borhlnldenseiil des Briefes erwähnte. Was hatte sie gesagt?
Ich glaubt«, es fei jenes Weib? Welches? Augensckieinlich die
ältere Kingdon, denn sie hatte sofort »»ach chr geschickt. Ich
hatte auch den Verdacht, daß ein« der beiden Schwestern das
(Geheimnis verraten haben „mffe. Indes der Brief schien zu
beweisen, daß es temand a»»d«res war. Es fiel mir als be-
merkeu«wert aus, daß Frau L«vr«nce vorher daS Fräulein
Mt io verficht zu haüvn schien.
Sollte wirklich ein Zusammenhang der Tragödie in Frau
Lawrences Leben mit der jetzigen ihrer Tochter bestehen? Ich
ging die Geschichte, die mir der Geisttlche erzählt hatte, noch
einmal durch. Wie war doch die Familiengeschichte der
Endic.itts, Kingdons und Lawrences durcheinander gelaufen?
Ich holte »nein Notizbuch aus der Tasche und zeichnete eine
Tabelle ihrer Verwandtschaft, die ungefähr so wie hier ausfiel'
Unbekannt
Herrn JarviS — Frau lNam« unbekann t)
Henry Lawrence — Mary JarviS
Murcia Laivrenee.
Endieott — Frau (Name unbek a nnt», Frau Ktngdon — Singbon
Boyd Endwott, Ruth Endicoit, Harrtet Kingdon, Lucy Kingoon.
Als ich sie anscl-aute, schielten zwei Namen lebendiger als
die übrigen hervorzutreten. Ich schloß meine Augen und rief
»nir die Gesichter der beiden schönen Frauen ins Gedächtnis.
Ich hatte kein« von ihnen je im Leben gesehen — von der
einen nur eine Photographie, von der anderen nur ein Oel-
bild in schlechter Ausführung im Besuchszimmer in dem King-
donschen Häuschen — aber sie waren für »nich zu besonderen
leibhaftigen Persönlichkeiten geworden. Marcia Lawrence
und Ruth Endicott — beide kettete die Tragödie des Scksicksals
zusammen. Schön, jung, vollenbct. unter guten Verhältnissen
ausgewachsen hatten beide di« Bitterkeit des Lebens gekostet.
Aus beniselben Hause, aus den» Marcia Lawrence entflohen
war. war auch einst Ruth Endicott fortgegangen, um vergeblich
zu versuchen, die verlorene Geiundhelt wieder zu erlangen.
Der Zug verlangsamte sich, und im Augenblick darauf
fuhren wir durch die große Halle. Zwanzig Minuten später
trat ich in unser Bureau. Herr Royce war zun? Lu»»ch fortgegangen,
waS mich erinnert«, daß ich den meine»' auch verpaßt
hatte. Herr Royce kam aber beinahe sofort wieder.
„Nun?" rief er. als er über die Schivelle trat, und schritt
mit gespannter Miene auf »uich zu.
„ES ist besser, sofort Curfiß zu depeschieren, sogleich zurück
zu konunen." sagte ich.
„Bringen Sie Neues für ihn?"
Ich nickte.
„DaS dachte ich mir," sagte er frohlockend, erfaßt« ein
paar Depeschensormulare und schrieb das Telegra»n»n.
«Curtiß wohnt an e»nem kleinen Ort in der Jamaica-
Bucht." «klärte Herr Royce mir, „weiter fori wollte er nicht.
In 'ner Stunde kann er hier sein." fuhr er fort, rief einen
Burschen und gab ihm die Depesche.
Dann kam er wieder zu mir und drängte mich, zu erzählen.
„ES ist 'ne ganze Geschichte, nicht wahr?"
„Ja," sagte ich, 's ist 'ne Geschichte. Ich .
Da ging die Tür geräuschvoll auf und Curtiß trat herein.
„Ich konnte nicht länger fort bleiben," begann er. „Es
zernagte mir das Herz. Bringen Sie Neues?"
„Setze Dich. Curtiß, und rappele Dich auf!" mischte sich
Herr Royce ein, ihn a»n Arin fassend. „So geht'S nicht. Ich
depeschierte Dir eben, herzukommen. Du mußt dem Jungen
begegnet sein."
„Ich glaube, ich rannte gegen einen Jungen an, gerade
vor der Tür."
„Da Du nun da bist, kann Lester gleich die Geschichte loS-
lasien."
„Vorher eine Frage," unterbrach ihn unser Klient. „Herr
Lester, fanden Sie heraus, wo sie hingegangen ist?"
„Nein." antwortete ich. „Aber ich habe eine Botschaft
von ihr."
„Gott sei Dank!" murmelte er und sank in den Stuhl zurück.
Ich ver»n»»tete, daß er befürchtet hatte, Marcia Lawrence
fei nicht mehr unter den Lebenden.
Als ich ihn näher ansah, »var ich ganz erschrocken über die
Veränderung, die dieser ei»»e Tag in ihm yervorgebracht hatte.
Seine A»»gen »varen blutunterlaufen, sein Gesicht bleich und
entstellt, Haar und Bart ungekämrnt. Kurz, er war nicht
»nehr der hübsche, elegante Herr, den man als Burr Curtiß gekannt
hatte.
Ich erzählte rasch, loaS ich getan hatte, und erwähnte nur
die Hauptsack>en. Dc»nn gab ich ihm die Depesche. Er laS sie
mit zitterndem Gesicht.
„Aber daS sagt uns nichts," keuchte er und blickte «»ich
kläglich an.
„Bloß, daß sie heute »norgen in New Bork war. und ihren
Kampf allein auSfechten will.
Curtiß sprang erregt auf und schrie: „Aber das soll sie
nichtI Glauben Sie. ich könnte so feig sein, zuzusvhen, oh»»e
ihr dabei zu Helsen?"
„Vielleicht können Sie nicht helfen." bemerkte üth
„Reden Sie kein dumines Zeug!" entgegnete er. „Enh.
schuldigen Sie. Herr Lester, ich bin so »»ervös. ich kann öw
Worte »acht wählen. Aber es ist Unfi»m. Ich liebe sie —*
natürlich kann ich helfe»,. Sehen Sie »ncht, sie deaü usthlt oft
stch — ste versuch mich zu fchonen.*

Bronvermelding

Staats- en Universiteitsbibliotheek Carl von Ossietzky, Hamburg, Börsen-Halle (PPN borsen-halle), donderdag 1 oktober 1908, pagina 9




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