Rr. 500. Donnerstag, den 1. Oktober 1908. Hamburgischer «orrespondent. Z. Beilage. Morgen-Ausgabe. Die KürgerfcKaft -vt vrftxr* jenes lebhaft bewerte Bild, das schon vor Beginn der Sitz«»»« auf einen großen Tag htnzudeuten pflegt. Wenigst«^ rvare»» die Tribünen «n 7 Uhr dicht hefetzi. Im Gaal dagegen fanden sich die Mitglieder langsam ein und nahmen ihre Plätze ohne jedes Zeichen von Leidenschaftlichkeit ein. Diesmal bedeutete das mcht die Sülle vor dem Sttivm. Zu einem solchen kaan es überhaupt nicht, und wer ihn für die an. gekündigte Interpellation über das geplante christliche Seminar und die Katechismuskurse erwartete, mutzte feine Ungeduld lange zügeln. Denn zuerst richtete Stollen zwei Anfragen an die Ba u d e pu t a t t o n n>egen der Löhne dor Steimnetzgeh Ulfen und wegen der angeblichen Bevvrzugnng ansmärtstrcr Steinmetzen bei dem Bau des Ober- laudeSgerichts. Die Anfragen, die von Dr. Albrecht ibeant- wortet wurden. führten zu einer Besprechung, in Ser Reimer und Dr. Blunck der Baudepntation die verschiedenartigsten Bor würfe machten. Di« Interpellation wegen des Seminars und der K a t e ch i s m n s t u t f e ging von der Fraktion der Bereinigten Liberalen auö, deren Sprecher Dr. Braband aus eine frühere Verhandlung zurückgriff Damals hatte sein Fraktionsgenosfe Koltz die Ansrage an die Oberschulbehürde gerichtet, ob in Hamburg nicht genügend Religionslehrer vor- Ixrnden seien, und v. Rode hatte als Vorsitzender der Ober- schulbehörde geantwortet, daß nach seiner persönlichen Uebcr- jengung die schwarze Flagge niemals über Hamburgs Schulen wehen werde. Nachdem aber vor nun vierzehn Togen in einer Versammlung ein Redner in überaus temperamentvoller Weise den Mligionsunterricht in den Hamburger Volksschulen ais verlogen gekennzeichnet hatte, mußte die Bürgerschaft eine offizielle Erklärung der Oberschulbehörde erwarten, wie sie f!d' gegenüber diesen Anklagen und gegenüber den Bestrebungen. ein christliches Seminar und Katechismuskurse zu begründen. stelle. Diese Erklärung gab D. Rode ab. Er leitete sie mit einer längeren Rede ein, die sich zuerst gegen die Behauptung des Aufrufs zur Gründung eines Seminars wandte, daß die Behörde nicht imstande sei, die fehlenden Lehrkräfte zu de- schaffen. Dann ging auch er auf die Versammlung vom 16. Sep. tcmber ein. deren an greifender Charakter die Oberschulbehörde zu einer in jedem einzelnen Satz einstimmig beschlossenen Erklärung veranlaßt habe. Die Erklärung weist die Angriffe des „Aufrufs" und der Redn«r in jener Versammlung des Kirchlichen Vereins zurück und betont, daß di« Oberschulbehörde auch in Zukunft in der Lage sein werde, mit den auS den staatlichen Seminaren hervorgehenden Lehrkräften den Religionsunterricht in den Hamburger Staatsschulen erteilen zu lassen. Die Oberschulbchürde werde auch in Zukunft d«n Religionslehrern unter Wahrung des Rechtes ihrer persönlichen lieber-eugnng di« Schonung der berechtigten Empfindungen anders Denkender zur Pflicht machen. Die für di« Volksschule erforderlichen Lehrkräfte werde die Schulbehörde auch ferner den hiesigen staatlichen Seminaren entnehmen, die den Bedarf aus absehbare Zeit fast vollständig decken würden, sodaß private Vorbereitttngsanstalten für di« Beschaffung staatlicher Lehrkräfte kamn tu Betracht kämen. Gegen die Beteiligung staat- sicher Lehrkräfte an den vom Kirchlichen Verein geplanten Katechismusknrsen werde die Oberschulbehörde einschreiten, sobald sich aus diesem Unterricht UnMträgl chkoiten für die Schule ergeben würden. Der Antrag, über die Anfrage in eine Besprechung einzu- treten, stieß auf der rechten Seite des Hanfes auf Widerspruch, aber da er genügend unterstützt war, konnte Dr. Braband d:e Reihe der Reden mit einer eingehenden Auseinandersetzung über di« ganzr Frage eröffnen. Er vertrat den Standpunkt, daß der Religionsunterricht in der Schule schwere Gewisse nskonslitte Hervorrufen könne, wenn die Eltern eines »indes anders denken, als di« Schullehrer. Jüdische und katholische Eltern seien in dieser Beziehung besser gestellt als lacherisch?, da sie die religiöse Unterweisung ihrer Kinder genehmen Geistlichen anvertrauen könnten. Am besten sei eS daher, weun der Religionsunterricht ganz aus der Schule verschwinde. Auch Kraus«, der sich ausdrücklich als religionslos bekannte, hielt das für den besten Ausweg, aus den Kon- slikten hcrauszukonnnen. Dann sprachen noch kurz Koltz von den Vereinigten Liberalen und Pape vom Zentrum, und nun war die Interpellation, deren Behandlung kaum mehr als eine halbe -stunde in Anspruch genommen hatte, erledigt. Das Hans begann nun gegen 9 Uhr mit der Beratung der Tagesordnung. In die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe wurde Herr Carl August Brekelbaum geivählt, und der Ansschußantrag betreffend die Einstellungvoir 100 Schutzmännern und 15 Ha f e n p o l t z ist« n in das Budget für 1900 wurde debatte« loS genehmigt. Daraus trat die Bürgerschaft in die Beratung des SenatS- antrageS betreffend den Erlaß eines Wertzuwachssteuergesetzes ein, zu der als Senatskommissare Senator Dr. Schäfer und Steuerdirektor L a r s s e n erschienen waren. Senator Dr. Schäfer leitete die allgemeine Beratung mit einer eingehenden Begründung ein, in der er darlegte, daß cs sich nicht mn eine eigentliche neue Steuer, sondern nur um eine-. Modus handle, dem Staat Einnahmen zu sichern, die ihm da. raus erwachsen, daß Verkäufer von Grundstücken ihren Wohnsitz anö dem hamburgischen Staatsgebiet verlegen. AuS dem Hause kamen nur noch zwei Redner zu Wort: Dr. Ph t lipp i von den Vereinigten Liberalen, der für sofortige Annahme dcS Gesetzes ohne AuSschußbcratung auf drei Jahre als Provisorium plädierte, und Ra mb atz vom Zentrum, der insbesondere wegen der vorgeschlagenen rückwirkenden Kraft des Gesetzes eine sorgfältige Ausschußprüfung für unerläßlich hielt. Darauf wurde die Sitzung gegen 10% Uhr abgebrochen. Hörde für die Innungen) verliehen, wenn sie am 1. Oktober 1908 mindestens 5 Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Oages-^euigkeilen. Hamburg, den 30. September. Der kleine Befähigungsnachweis für Dandwerher. Am 1. Oktober treten die Bestimmungen über den sogenannten kleinen Befähigungsnachweis in Kraft. Bei der erheblichen Bedeutung der Novelle vom 30. Mai, die wohl geeignet ist, dem Hand- werk den Grund und Boden zu festigen festgelegt: Die Befugnilingen in Handwerksbetrieben steht nach dem 1. Oktober '908 nur Rechtslage genau sei hier noch einmal die efugnis zur Anleitun« von Lehr- solchen Personen zu, die im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind, das 24. Lebensjahr vollendet und eine Meisterprüfung bestanden haben. Haben solche Personen die Meisterprüfung nicht für dasjenige Gewerbe oder denjenigen Zweig des Gewerbes bestandn, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, so haben sie die Befugnis dann, wenn sie in diesem Gewerbe oder Gewerbszweige entweder die Lehrzeit (§ 130a der Gewerbeordnung) zurückgelegt und die Gescllenprüsung bestanden haben, oder 5 Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder während einer gleich langen Zeit als Werkmeister oder in einer ähnlichen Stellung tätig gewesen sind. Wohlgemerkt aber: die Meisterprüfung ür eines der von ihnen betriebenen Gewerbe müssen solche Per- onen auf »eben Fall gemacht haben. Die höhere Verwaltungsbe- lördc (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe) kann Personen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen widerruflich verleihen. In Handwerksbetrieben, welche nach dem Tode des Gen erbetreibenden für Rechnung der Witwe oder minderjähriger Erben fortgesetzt werden, sind bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tode des Lehrherrn als Vertreter zur Anleitung von Lehrlingen auch Personen befugt, welche eine Meisterprüfung nicht bestanden haben, sofern sie im übrigen entweder die ordnungsmäßige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder 5 Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder während 5 Jahren als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind. Die höhere Verwaltungsbehörde (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe) kann solchen Personen auch in anderen Fällen z. B. bei längerer Verhinderung, längerer Abwesenheit oder Krankheit des Lehrherrn oder beim Ausscheiden des bisherigen Vertreters aus dem Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erteilen. Ist die Vertretung auf eine längere Zeitdauer notwendig, so ist bei der höheren Verwaltungsbehörde (Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe) e.n entsprechender Antrag zu stellen. Die Uebergangs- und Schlußbestimmungen der Novelle sind wohl die Bestimmungen, die heute am 1. Oktober am einschneidendsten in die Erscheinung treten und am meisten die Aufmerksamkeit des Handwerkers, der Lehrlinge anleitet, in Anspruch nehmen. Nach ihnen dürfen Personen, welche am 1. Oktober 1908 nach den bis dahin geltenden Bestimmungen zur Anleitung von Lehrl-ngc« im Handwerk befugt sind, die zu diesem Zeitpunkt bereits in das Lchrverhältnis eingetretenen Lehrlinge auslehren. Die weitere Befugnis zur Einleitung von Lehrlingen wird ihnen auf ihren Anlrag von der unteren Verwaltungsbehörde (Au'fichtsbe- Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen sind. Ist diese letztere Bedingung nicht erfüllt, so kann die Befugnis ihnen ausnahmsweise von dieser Behörde verliehen werden. Für die Antragstellung ist folgendes zu beachten: Nach den vis znm 1. Oktober b. I. geltenden Bestimmungen sind zur Anleitung von Lehrlingen im Handn>cr!e diejenigen Personen befugt, welche das 24. Lebensjahr vollendet hoben, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen und in dem betreffenden Gewerbe oder einem Zweige dieses Gewerbes oder einem verwandten Gewerbe entweder 1. eine Ausbildung als Lehrling genossen und zwar a. sofern sie vor dem 1. April 1884 geboren sind, eine mindestens zweijährige Lehrtätigkeit zurückgclegt, b. sofern sie am 1. April 1884 oder später geboren sind, eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben; oder 3. fünf Jahre hindurch per chper- Werk- sönlich das Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen sind; oder 3. die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen durch Verleihung von Seiten der unteren oder höheren Verwaltungsbehörde erhallen haben. Die vorgenannten Personen dürfen die Verleihung der weiteren Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen beanspruchen, wenn sie am 1. Oktober 1908 mindestens'5 Jahre hindurch mit der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in ihrem Gewerbe tätig gewesen sind. Sie muffen also ‘w* Lehnbesiignis spätestens am 1. Oktober 1903 erworben haben und nach Erlangung der Befugnis (also auch nach Zurücklegung des 24. Lebensjahres) noch 5 Jahre hindurch — selbständig oder unselbständig — ihr Gewerbe ousgeübi haben. Hieraus folgt, daß die unter 2. genannten Personen eine mindestens 10jährige Tätigkeit im Gewerbe Nachweisen muffen, von welcher vor dem 1. Oktober 1903 mindestens 5 Jahre in der Stellung eines selbständigen Handwerkers oder eines Werkmeisters oder in ähnlicher Stellung zugebrachi sein muffen. Handwerkern, die hiernach kein Recht auf Verleihung der weiteren Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen haben, kann wie schon gesagt, die Befugnis von der unteren Verwaltungsbehörde verliehen werden. Diese Vorschrift will es namentlich ermöglichen, daß auf die Verhältnisse derjenigen Handwerker besondere Rücksicht genommen werden kann, die bei Inkrafttreten deS Gesetzes bereits einige Zeit hindurch ihr Gewerbe selbständig betrieben haben. Tenn für sie wird bei der Frage der Selbständigmachung der Besitz des Rechtes zur Lehrln.gsanleitung immerhin vielfach in gewissem Grad« mit in Betracht gekommen sein. Ferner soll den Personen, die aus dem einen oder dem anderen Grunde die neuen Anforderungen nicht oder nur unter besonderer Erschwerung nachzuholen vermögen, der Fortbesih der Befähigung erleichtert werden. Erwähnt sei noch, daß Handwerker, welche nach den bisher geltenden Bestimmungen zur Führung des Meistertitels berechtigt waren, diesen Titel auch weiterhin führen dürfen; bisher waren zur Führung deS Meisdev- titels diejenigen Personen befugt, die am 1. Oktober 1901 persönlich ein Handwerk selbständig ausübten, wenn sie in diesem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besaßen, und alle bi«> jenigen, die seit dem 1. Oktober 1901 eine Meisterprüfung im Sinne des 8 133 der Gewerbeordnung aemacht haben. Strafbestimmungen: Handwerker die hiernach unbefugt Lehrlinge anleiten, oder de« Meistertitel führen, nerden gemäß 8 148, Ziffer 9a bis c der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu A 150 und im Unvermögenssalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Anträge auf Verleihung der Befugnis zur Anleitung vo« Lehrlingen nimmt die Aufsichtsbehörde für die Innungen in ihrem Bureau, Große Bleichen 61/63, täglich entgegen; auch ist die Gewerbekammer bereit, mündliche Auskunft in der Angelegenheit zu erteilen. s. Die Meteorologen als Gäste der Hamburg-Amerika Linke. Die Direktion der Z»mburg-Amerika Lime hatte es sich nicht nehmen lassen, die Mitglieder der Meteorologischen Gesellschaft für den dritten Tag ibres Beisammenseins zu einer Hafenrundfahrt und zu einer Besichtigung ihres prächtigen Dampfer« „König Wilhelm II." einzuladen. Dieser freundlichen Einladung wurde gern entsprochen, weis sich den Wett erkundigen und deren Damen dadurch eine vorzügliche Gelegenheit bot, Hamburgs Handel und Wandel an dev Quelle zu studieren und gleichzeitig einen Blick in den Betrieb der größten Rhede re i zu werfen. Nachdem Herr Direktor Dr. Ecker und Herr Dannenberg die Herrschaften im Namen der Gesellschaft begrüßt hatten, fuhr der im Flaggenschmuck prangende Salondampfer CAKES Überall erhältlich Das Rattel von 6lizabetb. Nach dem Englisch-Amerikanischen von A. Rudolph. 117 . ffortletzung., tNachdruil verboten.» Der Omnibus hielt plötzlich an, ich stieg heraus und löste meine Fahrkarte. Es fehlten noch ein paar Minuten bis zur Abfahrt, und während ich wartete, fah ich, wie auf dem Jersey- Gleis ein Zug dampfte und dann nach Philadelphia ab- fuhr. Die kleine Station war in Form eines Dreiecks er- baut, in dem sich zu>ei Linien kreuzten. Es kamen fast alle Minuten Züge durch, und ich sagt« mir, daß es für Leute, die die Station nicht kannten und nicht besonders acht gaben, leicht war, hier in den verkehrten Zug einzusteigen. Bald vernahm man ein Raffeln, ein Ouitschen von Brein. fen, und einen Augenblick darauf waren wir unterwegs. Ick) sah nach der Uhr. Es war ziemlich zwölf, und in drei Viertelstunden konnte ich jm Bureau sein. Darauf wollte ich sofort Curtiß telegraphieren, und das weitere lag dann in seiner Hand. Ich würde nichts weiter mit der Sache zu tun haben. Trotzdem fühlte ich ein gewisses Bebauen» darüber, denn ich hatte das Rätsel nicht gelöst, das war noch verwickelter als vorher geworden. Godfreys Idee, die ich zu Anfang für richtig gehalten hatte, gab ich auf, denn aus den abgebrochene»» Aeußerungen der Frau Lawrence konnte ich entnehnren. daß sie verkehrt war. Wenn Marcia geflohen war, um das An- benben Toter zu ehren, konnte ein lebender Gatte nicht in Frage kommen. Aber wenn ich auch diese Erklärung nicht billigte, so hatte ich, auf Grund der vorhandenen Daten, keine andere bereit, die sie hätte »ersetzen können. Ich ließ alle Phasen dieser Angelegenheit mir nochmals durch den Kopf gellen vom Anfang an und suck)te die wesentlichen Punkte von den umveseutlickien zu trennen, um ein festes Ganzes daraus zu formen, aber es wollte nicht gelingen. ES fehlte das Bindeglied; ich befaß nur einen Haufen vereinzelter Tatsachen, di« sich sogar teilweise widersprachen. Ick» erinnerst' mich Frau Lawrences Staunen, als ich das Borhlnldenseiil des Briefes erwähnte. Was hatte sie gesagt? Ich glaubt«, es fei jenes Weib? Welches? Augensckieinlich die ältere Kingdon, denn sie hatte sofort »»ach chr geschickt. Ich hatte auch den Verdacht, daß ein« der beiden Schwestern das (Geheimnis verraten haben „mffe. Indes der Brief schien zu beweisen, daß es temand a»»d«res war. Es fiel mir als be- merkeu«wert aus, daß Frau L«vr«nce vorher daS Fräulein Mt io verficht zu haüvn schien. Sollte wirklich ein Zusammenhang der Tragödie in Frau Lawrences Leben mit der jetzigen ihrer Tochter bestehen? Ich ging die Geschichte, die mir der Geisttlche erzählt hatte, noch einmal durch. Wie war doch die Familiengeschichte der Endic.itts, Kingdons und Lawrences durcheinander gelaufen? Ich holte »nein Notizbuch aus der Tasche und zeichnete eine Tabelle ihrer Verwandtschaft, die ungefähr so wie hier ausfiel' Unbekannt Herrn JarviS — Frau lNam« unbekann t) Henry Lawrence — Mary JarviS Murcia Laivrenee. Endieott — Frau (Name unbek a nnt», Frau Ktngdon — Singbon Boyd Endwott, Ruth Endicoit, Harrtet Kingdon, Lucy Kingoon. Als ich sie anscl-aute, schielten zwei Namen lebendiger als die übrigen hervorzutreten. Ich schloß meine Augen und rief »nir die Gesichter der beiden schönen Frauen ins Gedächtnis. Ich hatte kein« von ihnen je im Leben gesehen — von der einen nur eine Photographie, von der anderen nur ein Oel- bild in schlechter Ausführung im Besuchszimmer in dem King- donschen Häuschen — aber sie waren für »nich zu besonderen leibhaftigen Persönlichkeiten geworden. Marcia Lawrence und Ruth Endicott — beide kettete die Tragödie des Scksicksals zusammen. Schön, jung, vollenbct. unter guten Verhältnissen ausgewachsen hatten beide di« Bitterkeit des Lebens gekostet. Aus beniselben Hause, aus den» Marcia Lawrence entflohen war. war auch einst Ruth Endicott fortgegangen, um vergeblich zu versuchen, die verlorene Geiundhelt wieder zu erlangen. Der Zug verlangsamte sich, und im Augenblick darauf fuhren wir durch die große Halle. Zwanzig Minuten später trat ich in unser Bureau. Herr Royce war zun? Lu»»ch fortgegangen, waS mich erinnert«, daß ich den meine»' auch verpaßt hatte. Herr Royce kam aber beinahe sofort wieder. „Nun?" rief er. als er über die Schivelle trat, und schritt mit gespannter Miene auf »uich zu. „ES ist besser, sofort Curfiß zu depeschieren, sogleich zurück zu konunen." sagte ich. „Bringen Sie Neues für ihn?" Ich nickte. „DaS dachte ich mir," sagte er frohlockend, erfaßt« ein paar Depeschensormulare und schrieb das Telegra»n»n. «Curtiß wohnt an e»nem kleinen Ort in der Jamaica- Bucht." «klärte Herr Royce mir, „weiter fori wollte er nicht. In 'ner Stunde kann er hier sein." fuhr er fort, rief einen Burschen und gab ihm die Depesche. Dann kam er wieder zu mir und drängte mich, zu erzählen. „ES ist 'ne ganze Geschichte, nicht wahr?" „Ja," sagte ich, 's ist 'ne Geschichte. Ich . Da ging die Tür geräuschvoll auf und Curtiß trat herein. „Ich konnte nicht länger fort bleiben," begann er. „Es zernagte mir das Herz. Bringen Sie Neues?" „Setze Dich. Curtiß, und rappele Dich auf!" mischte sich Herr Royce ein, ihn a»n Arin fassend. „So geht'S nicht. Ich depeschierte Dir eben, herzukommen. Du mußt dem Jungen begegnet sein." „Ich glaube, ich rannte gegen einen Jungen an, gerade vor der Tür." „Da Du nun da bist, kann Lester gleich die Geschichte loS- lasien." „Vorher eine Frage," unterbrach ihn unser Klient. „Herr Lester, fanden Sie heraus, wo sie hingegangen ist?" „Nein." antwortete ich. „Aber ich habe eine Botschaft von ihr." „Gott sei Dank!" murmelte er und sank in den Stuhl zurück. Ich ver»n»»tete, daß er befürchtet hatte, Marcia Lawrence fei nicht mehr unter den Lebenden. Als ich ihn näher ansah, »var ich ganz erschrocken über die Veränderung, die dieser ei»»e Tag in ihm yervorgebracht hatte. Seine A»»gen »varen blutunterlaufen, sein Gesicht bleich und entstellt, Haar und Bart ungekämrnt. Kurz, er war nicht »nehr der hübsche, elegante Herr, den man als Burr Curtiß gekannt hatte. Ich erzählte rasch, loaS ich getan hatte, und erwähnte nur die Hauptsack>en. Dc»nn gab ich ihm die Depesche. Er laS sie mit zitterndem Gesicht. „Aber daS sagt uns nichts," keuchte er und blickte «»ich kläglich an. „Bloß, daß sie heute »norgen in New Bork war. und ihren Kampf allein auSfechten will. Curtiß sprang erregt auf und schrie: „Aber das soll sie nichtI Glauben Sie. ich könnte so feig sein, zuzusvhen, oh»»e ihr dabei zu Helsen?" „Vielleicht können Sie nicht helfen." bemerkte üth „Reden Sie kein dumines Zeug!" entgegnete er. „Enh. schuldigen Sie. Herr Lester, ich bin so »»ervös. ich kann öw Worte »acht wählen. Aber es ist Unfi»m. Ich liebe sie —* natürlich kann ich helfe»,. Sehen Sie »ncht, sie deaü usthlt oft stch — ste versuch mich zu fchonen.*
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Kunstmatige intelligentie
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