Geburtsurkunden des Standesamtes werden erst nach 100 Jahren veröffentlicht. Geburtsurkunden enthalten den offiziellen Namen einer Person. Personenstandsurkunden werden immer in zweifacher Ausfertigung erstellt: Eine geht in die Gemeinde, in der die Veranstaltung stattgefunden hat, und endet im Stadt- oder Regionalarchiv, die andere geht über das Gericht in das Provinzarchiv (RHC).
Dieser Index enthält 47.619.798-Listen historischer Personen.
Die Geburtsurkunden der folgenden Quellen kann hier gesucht werden:
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