Es kann sich seltsam anfühlen: Jemand, den Sie nicht kennen, hat Ihren verstorbenen Vater oder Ihre verstorbene Mutter in einen Stammbaum aufgenommen. Ist das überhaupt erlaubt? Ja, und hier lesen Sie, warum.
Das Datenschutzgesetz, die DSGVO, schützt Menschen, die leben. Verstorbene Personen fallen nicht darunter. Das ist keine Regel von Genealogie Online, sondern vom Gesetz. Deshalb dürfen Forscher Daten verstorbener Personen veröffentlichen.
Geburt, Heirat und Tod werden in Urkunden des niederländischen Personenstandsregisters (Burgerlijke Stand) festgehalten. Diese Urkunden werden nach einer festen Frist öffentlich: Geburtsurkunden nach 100 Jahren, Heiratsurkunden nach 75 Jahren und Sterbeurkunden nach 50 Jahren. Archive stellen sie online, jeder darf sie einsehen. Diese Fakten gehören niemandem, auch nicht der Familie. Sie gehören zur Geschichte.
Ein Forscher, der Ihre Eltern aufnimmt, tut das aus Interesse. Ihre Eltern gehören zu seiner oder ihrer Familie, oder zu dem Dorf oder der Region, die erforscht wird. Der Forscher will sie nicht vergessen, sondern gerade bewahren. Oft ist der Forscher ein entfernter Verwandter von Ihnen.
Namen und Daten sind öffentlich. Aber ein Foto, eine Geschichte oder ein sensibles Detail kann anders liegen. Auch Fehler kommen vor. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem Autor auf. Auf jeder Seite steht, wer das ist, mit einem Link zu einem Kontaktformular. Erklären Sie in Ruhe, was Sie möchten. Die meisten Forscher helfen gerne. Gute Forscher folgen dabei Standards und Richtlinien, die Respekt vor der Familie vorschreiben.
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