Sammlungen » Register der Heiratsanzeigen

Beschreibung

Auf dem Konzil von Trient (1545-1563) waren die römisch-katholischen Kirchen verpflichtet, zusätzlich zu den Daten der Getauften Ehen in Registern festzuhalten. Nach der Änderung im Jahr 1578 verabschiedeten die Protestanten die Regeln für die Registrierung von Ehen.

Der legalen Trauung musste die Ankündigung der Ehe vorausgehen, in dem Moment, in dem der zukünftige Bräutigam und die zukünftige Braut offiziell ankündigten, dass sie heiraten wollten. Mit diesem Gesetz wurden die relevanten persönlichen Daten von einer Reihe von Ratsherren in einem Heiratsregister festgehalten. Es folgte ein Zeitraum von drei Sonntagen. In diesem kurzen Zeitraum von drei Wochen war es Familienangehörigen oder Außenstehenden möglich, Einwände gegen die beabsichtigte Ehe zu erheben. Wenn keine Einwände erhoben wurden oder "die Gebote ungehindert waren", konnte eine Ehe geschlossen werden.


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